Rahmenvertrag zur Planung, Durchführung und Bewertung der umweltchemischen Eigenschaften der Bausubstanz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001090065
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rubenow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3835440
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Planung, Durchführung und Bewertung der umweltchemischen Eigenschaften der Bausubstanz
Rahmenvertrag für die Planung und Durchführung von Untersuchungen, Probenahmen und Bewertungen der Bausubstanz verschiedener Gebäude der EWN GmbH, Betriebsteil Rheinsberg (KKR) zur Ermittlung der umweltchemischen Eigenschaften
1.1 Begehungen der betroffenen Räume und Erstellung von Grobkonzepten zur Durchführung von Probenahmen
1.2 Leistungen zur Probeentnahme
1.3 Durchführung der Analyse der Proben auf Schadstoffe
1.4 Erstellung von Dokumentationen und Berichten
1.5 Zusatzkosten / Optional Positionen
- feste Vertragslaufzeit: 15.07.2022 - 14.07.2023
- 1. optionale Vertragslaufzeit: 15.07.2023 - 14.07.2024
- 2. optionale Vertragslaufzeit: 15.07.2024 - 14.07.2025
- 3. optionale Vertragslaufzeit: 15.07.2025 - 14.07.2026
- feste Vertragslaufzeit: 15.07.2022 - 14.07.2023
- 1. optionale Vertragslaufzeit: 15.07.2023 - 14.07.2024
- 2. optionale Vertragslaufzeit: 15.07.2024 - 14.07.2025
- 3. optionale Vertragslaufzeit: 15.07.2025 - 14.07.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ich/wir erkläre(n), dass ich/ wir in die zuständigen Berufsregister eingetragen sind.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer jeweils in der aktuellen Fassung nach entsprechender Gültigkeit.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Keine Angabe (0)
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (0)
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. (0)
Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ich/ Wir erklären dass
für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder 124 GWB vorliegen
ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind
für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir, soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vorlegen.
Ich/Wir erkläre(n), dass wir eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen Sachschäden 1 Million Euro und für
Personenschäden 1,5 Millionen Euro je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a. bereits abgeschlossen haben. Wir verpflichten uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen. Dem Bieter ist bekannt, dass bei Nichtvorliegen der Bescheinigung das Angebot ausgeschlossen wird.
Für den Fall dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichten wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine Haftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungssummen abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Ich/Wir erkläre(n), dass unser Unternehmen als auch etwaige für diesen Auftrag beauftragte Unterauftragnehmer und Lieferanten keine sanktionierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen i.S.v. Art. 5aa der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sind.
Ich/wir erkläre(n), dass das mit uns zusammenarbeitende Labor gültig nach DIN EN ISO/ IEC 17025 akkreditiert ist.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung ein zeitlich gültiges Zertifikat vor Leistungsbeginn vorlegen.
Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.
Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor Zuschlagserteilung übergeben werden.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bestätigt der Bieter:
- dass er für alle Firmen (Bieter und/oder gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung die Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit allen notwendigen/vollständigen Unterlagen und Voraussetzungen beantragen und die Nachweiseüber die erfolgten Beantragungen dem AG übergeben wird und
- dass parallel zu den Antragsverfahren bzw. den dazu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für die EWN keine Verzögerungen entstehen.
Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein muss.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal bestätigt der Bieter:
-dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und
-dass spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird und
-dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl an beruflich exponierte Personen Kategorie B verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das strahlenexponierte, zur Leistungserbringung vorgesehene Personal der Kategorie A vor Leistungsbeginn benennen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G26.2 verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten gem. G26.2 vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall, dass nicht über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G26.2 verfügt wird, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine entsprechende Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G26.2 auszustatten und bis zum Leistungsbeginn erfolgreich eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G41 verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr gem. G41 vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall, dass nicht über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G41 verfügt wird, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine entsprechende Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G41 auszustatten und bis zum Leistungsbeginn erfolgreich eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G 1.1 verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung für Arbeiten mit mineralischen Staub, Teil 1 silikogener Staub gem. G1.1 vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall, dass nicht über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.1 verfügt wird, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine entsprechende Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.1 auszustatten und bis zum Leistungsbeginn erfolgreich eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.2 verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung für Arbeiten mit mineralischen Staub, Teil 2 asbestfaserhaltiger Staub gem. G1.2 vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall, dass nicht über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.2 verfügt wird, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine entsprechende Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.2 auszustatten und bis zum Leistungsbeginn erfolgreich eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.3 verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung für Arbeiten mit mineralischen Staub Teil 3, künstlicher mineralischer Faser gem. G1.3 vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall, dass nicht über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.3 verfügt wird, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine entsprechende Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.3 auszustatten und bis zum Leistungsbeginn erfolgreich eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir ein Computerprogramm zur Gefahrenstoffverwaltung, - management,- Kataster im Einsatz habe(n) und breits Erfarungen im EInsatz sammeln konnten.
Der Bieter bestätigt, dass alle eingereichten Unterlagen beispielsweise Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise zur Prüfung der Eignung in deutscher Sprache sind. Unterlagen, Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise in anderen Sprachen können nicht bewertet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).