Erweiterung und Sanierung der Thomas-Müntzer-Schule - Errichtung Fahrradstellplatzanlage mit Überdachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guestrow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Thomas-Müntzer-Schule - Errichtung Fahrradstellplatzanlage mit Überdachung
Für das Gelände der Thomas-Müntzer-Schule in Güstrow sind im Zuge der Neugestaltung der Oberflächen auch zwei Fahrradstellplatzanlagen neu anzulegen. Dafür sind an der Nordseite des Gebäudes eine Stellplatzanlage mit 20 Radeinstellungen und an der Südseite eine Stellplatzanlage mit 60 Radeinstellungen zu errichten. Die Fahrradständer werden als zweiseitig zu nutzende Reihenanlagen mit Hoch-/Tiefeinstellung und einem Achsabstand der Ständer von 50 cm angeordnet. Die Überdachungen sind als Stahlkonstruktion mit einer Abdeckung aus Verbundsicherheitsglas herzustellen.
Die Montage der Anlagen ist in Abhängigkeit von der Baufreiheit im Zeitraum von Ende Juni bis Mitte Oktober 2022 zu erbringen.
Kapazitäten:
1 Stück Fahrradstellplatzanlage mit 20 Radeinstellungen 1 Stück Fahrradstellplatzanlage mit 60 Radeinstellungen
Güstrow
Für das Gelände der Thomas-Müntzer-Schule in Güstrow sind im Zuge der Neugestaltung der Oberflächen auch zwei Fahrradstellplatzanlagen neu anzulegen. Dafür sind an der Nordseite des Gebäudes eine Stellplatzanlage mit 20 Radeinstellungen und an der Südseite eine Stellplatzanlage mit 60 Radeinstellungen zu errichten. Die Fahrradständer werden als zweiseitig zu nutzende Reihenanlagen mit Hoch-/Tiefeinstellung und einem Achsabstand der Ständer von 50 cm angeordnet. Die Überdachungen sind als Stahlkonstruktion mit einer Abdeckung aus Verbundsicherheitsglas herzustellen.
Die Montage der Anlagen ist in Abhängigkeit von der Baufreiheit im Zeitraum von Ende Juni bis Mitte Oktober 2022 zu erbringen.
Kapazitäten:
1 Stück Fahrradstellplatzanlage mit 20 Radeinstellungen 1 Stück Fahrradstellplatzanlage mit 60 Radeinstellungen
EFRE-Nr.: STES-16-0014
Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los Errichtung Fahrradstellplatzanlage mit Überdachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59494
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/