Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste im Projektgebiet MSE28_01
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste im Projektgebiet MSE28_01
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für unterversorgte Gebiete im Projektgebiet MSE28_01 leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher sollen mit TK-Unternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag für unterversorgte Haushalte gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern“ (Breitbandförderrichtlinie – BrbFörl M-V) gestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://portal.evergabemv.de/E93755299 heruntergeladen werden können.
Blankensee
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftswirtschaftlichkeitslücke (450 Punkte)
- Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (150 Punkte)
- Kriterium: 3. Endkundenprodukte (150 Punkte)
- Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
- Kriterium: 5. Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/ Netzbetriebskonzept (150 Punkte)
- Kriterium: 6. Vortrieb (respektive Upgrade auf das Graue-Flecken-Programm) (40 Punkte)
- Kriterium: 7. Vertriebs- und Servicekonzept (10 Punkte)
In einem ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bieter durch die Vergabestelle überprüft. Verfahrensangaben zum Teilnahmewettbewerb, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (siehe https://portal.evergabemv.de/E93755299) zu entnehmen.
Zum Zwecke der Eignungsprüfung sind u.a. die auf dem Vergabemarktplatz https://portal.evergabemv.de/E93755299 abrufbaren Formulare vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://portal.evergabemv.de/E93755299) genügen müssen.
Sofern sich während des laufenden Ausschreibungsverfahrens Änderungen des Gebietszuschnitts, z. B. durch verbindliche eigenwirtschaftliche Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen, ergeben, behält sich der Konzessionsgeber vor, eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen im jeweiligen Ausbaugebiet vorzunehmen.
Im Falle entsprechender Anpassungen werden sodann alle in dem Verfahren beteiligten Bewerber/ Bieter auf-gefordert, die Anpassungen bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen bzw. bereits abgegebene Angebote entsprechend zu überarbeiten.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart, zu der Durchführung des Verfahrens und zu Änderungen des Gebietszuschnitts während des laufenden Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://portal.evergabemv.de/E93755299).
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://portal.evergabemv.de/E93755299). Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu), www.breitbandausschreibungen.de und https://portal.evergabemv.de/E93755299 bekannt gemacht.
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V) ist gemäß § 3 Abs. 1 auch auf Konzessionen anwendbar.
Das Verfahren wird daher an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist indessen nicht zuständig.