Massenspektrometer-System (LC-MS/MS) mit Quadrupol-Massenfilter Referenznummer der Bekanntmachung: INP-30-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald, Hansestadt
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leibniz-inp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald, Hansestadt
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leibniz-inp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Massenspektrometer-System (LC-MS/MS) mit Quadrupol-Massenfilter
Flüssigkeitschromatographie-Massenspektrometer-System (LC-MS/MS) mit Quadrupol-Massenfilter
17489 Greifswald, Hansestadt
Flüssigkeitschromatographie-Massenspektrometer-System (LC-MS/MS) mit Quadrupol-Massenfilter
Das LC-MS/MS-System ermöglicht eine noch detailliertere Aufklärung chemischer Strukturen von organischen Substanzen, bspw. Schadstoffen und deren Abbauprodukte. Neben der Wasseranalytik können auch die Boden- und Pflanzenanalytik weiter ausgebaut werden. Mithilfe eines Geräts können die zugrundeliegenden Reaktionsmechanismen qualitativ aufgedeckt und beschrieben werden, um somit die untersuchten Behandlungsverfahren noch besser zu verstehen. Des Weiteren ist ein LC-MS/MS-System sensitiver und spezifischer, was auch die quantitative Analytik verbessert, da geringe Nachweis- und Bestimmungsgrenzen erzielt werden können.
Technische Spezifikationen:
LC-MS/MS-System:
LC:
- Pumpe zur Förderung von mind. zwei Laufmitteln - Flussrate mind. 0,001-10ml/min, maximaler Druckbereich mind. 600bar
- temperierbarer Probengeber (mind. 5-35°C), Injektionsvol. mind. 0,1-50µl
- Säulenofen mit Säulenschaltventil: mind. 5-50°C
- Entgaser
- Dioden Array Detektor
- Schale zur sicheren Aufbewahrung der Lösungsmittelflaschen
- RP18 Säule
MS/MS:
- Quadrupolmassenfilter mit hochauflösendem Ionenfallenmassenspektrometer
- Bench-Top System
- Massenbereich: mind. m/z 50-2000
- Auflösungsvermögen: mind. 100.000 FWMH bei m/z 200 für alle Scan-Modi und beide Polaritäten
- Ionenquelle: ESI
- Scangeschwindigkeit mind. 10 Scans pro Sekunde im Full-Scan oder SIM-Modus
- Ionen müssen stufenlos isolierbar sein
- Massengenauigkeit: < 4 ppm RMS - mit externer Kalibrierung gewährleistet über mindestens 24 h
- Aufnahme und Anzeige von Full Scan MS/MS Spektren
- Aufnahme und Anzeige von Selected Reaction Monitoring/Multiple Reaction Monitoring (SRM/MRM) Daten
- PC (einschl. Tastatur, Monitor, Maus, Netzwerkverbindung) und Software zur Steuerung und zur Auswertung der Daten
- Stromanschluss 230 V / 50 Hz inkl. aller Kabel, Gerätedokumentation, Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Einweisung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Eigenerklärung gem. §124 GWB
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Erklärung KMU gemWGE UVgO
https://www.inp-greifswald.de/de/aktuelles/vergabeverfahren/.
Ausschlusskriterien:
- Massenspektrometer darf keine externe (Flüssig-)Kühlung benötigen
- Massenspektrometer darf keine externen Gase außer Stickstoff (N2) benötigen
Ausschlusskriterien:
- Massenspektrometer darf keine externe (Flüssig-)Kühlung benötigen
- Massenspektrometer darf keine externen Gase außer Stickstoff (N2) benötigen
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technolog, Felix-Hausdorff-Str. 2, 17489 Greifswald.
ausschließlich die Mitarbeitenden der Vergabestelle des Leibniz-Institutes für Plasmaforschung und Technologie e.V.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
- schriftlich,
- elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D446699636 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald, Hansestadt
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.leibniz-inp.de
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Ziff. 1 der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Ziff.2 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Ziff. 3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Ziff. 4 mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
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