Lange Straße 13a Tiefgarage City Los 01 - Betonsanierung (SC-232-TW-2021)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lange Straße 13a Tiefgarage City Los 01 - Betonsanierung (SC-232-TW-2021)
Die Tiefgarage wird komplett saniert. Hierbei werden die Schäden an der Bewehrung und am Beton beseitigt.
Lange Straße 13 18055 Rostock
Allgemeines:
Beim Cityparkhaus handelt es sich um eine fünfgeschössige Tiefgarage. Die Einfahrtrampe und Ausfahrtrampe sind voneinander getrennt angeordnet. Die Geschosse sind spindelartig miteinander verbunden. Die Ein- und Ausfahrt ist durch ein Geschäftshaus überbaut. Die Tiefgarage wurde 1999/2000 in Fertigteilen- bzw. Halbfertigteilen erstellt:
- Bauweise Tiefgarage: konventionelle Bauweise aus Stahlbeton mit Kalksandsteinausmauerungen
- ca. Maße in m (L x B x H): 88 x 28,4 x 12,10 – 13,50
- Stockwerke Parkdecks: 5 Etagen
Vorhaben:
Durch starke und widerkehrende Einwirkungen durch beton- und bewehrungsaggressive Einflüsse ist eine umfängliche Sanierung notwendig. Das gesamte Bauwerk wird ab- und durchgesteift, sodass während der Bauphase die Standsicherheit gewährt wird.
Alle Betonteile der Tiefgarage werden entsprechend der Vergabeunterlagen freigelegt, durch Stemm- und Fräsarbeiten, einschl. Sandstrahlen oder andere geeignete Mittel, bis die zu sanierenden Bauteile freigelegt sind. Dann erfolgt die Sanierung der Bewehrung durch kraftschlüssiges Einfügen von Zusatz- und Ersatzbewehrung. Nach Fertigstellung der Bewehrung werden die Bauteile mit Betonen und Betonersatzmaterialien geschlossen. Die Oberflächenbehandlung erfolgt mit einer Beschichtung die die beton- und bewehrungsaggressiven Medien von den Bauteilen fernhält.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.