Neue Dauerausstellung, Umbau und Sanierung Referenznummer der Bekanntmachung: HTM GP-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peenemünde
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://museum-peenemuende.de/
Ort: Peenemünde
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Dauerausstellung, Umbau und Sanierung
Gegenstand der Beschaffung ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Sanierung und Umsetzung von Umbaumaßnahmen sowie einer neuen Dauerausstellung für das Historisch-Technische Museum Peenemünde (HTM) als Auftraggeber (AG). Die Versuchsanstalten Peenemünde waren von 1936 bis 1945 das größte militärische Forschungszentrum Europas. Die historischen Ereignisse dokumentiert heute am authentischen Ort das HTM im Kraftwerk der ehemaligen Heeresversuchsanstalt. Das Museum wurde 1991 eröffnet. Es zählt bis heute über 6 Millionen Besucher und hat internationale touristische Bedeutung. Grundlage des nun anstehenden Projekts bilden insb. die Dokumente in Anlage B "Beschreibung der Beschaffung (Stand 04/2022)" sowie das "Konzept für eine neue Dauerausstellung" (Stand 03/2022)).
Für das Projekt besteht ein Gesamtbudget in Höhe von 10 Mio. Euro brutto. Für KG 300 bis 600 wurde folgende Kosten geschätzt:
- KG 300: ca. 3.371 Mio. Euro (brutto)
- KG 400: ca. 1.385 Mio. Euro (brutto)
- KG 500: ca. [Betrag gelöscht] Euro (brutto)
- KG 600: ca. 2.987 Mio. Euro (brutto)
Das Projekt ist vollständig durch Mittel des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Eine Budgeterhöhung oder sonstige Akquise weiterer Finanzmittel ist ausgeschlossen. Es liegt daher in der besonderen Verantwortung des Generalplaners, die vorhandenen Mittel sparsam und über die vom AG vorgesehene Priorisierung der Teilprojekte (s. Anlage B: Beschreibung der Beschaffung (Stand 04/2022) und Beteiligtenübersicht (vom 31.03.2022)) zu verplanen.
Der zu beauftragende Generalplaner soll folgende Leistungen erbringen:
- Ausstellungsplanung
- Kommunikationsdesign
- Objektplanung Gebäude und Innenräume
- Fachplanung Tragwerksplanung
- Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8
- Objektplanung Freianlagen
- Thermische Bauphysik (Nachweis neuer Bauteile und Anschlüsse)
- Bau- und Raumakustik (Bewertung von Nachhallzeiten etc.)
Folgende Leistungen wird der AG selbst beauftragen. Die Ergebnisse sind vom Generalplaner zu berücksichtigen, und die Leistungen der beauftragten Beteiligten soweit notwendig zu koordinieren:
- SiGeKo
- Vermessung
- Baugrundgutachter
- Brandschutzgutachter
- Schadstoffgutachter
- Kampfmittelsondierung
Ziel des Vergabeverfahrens ist es, einen Generalplaner für das gesamte Projekt zu finden, je-doch unter Vorbehalt hinreichender Planungsleistungen und der Zuweisung von Fördermitteln für das Projekt. Deshalb ist beabsichtigt, die Generalplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen wie folgt:
- Beauftragungsstufe 1 Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI
- Beauftragungsstufe 2 Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI
- Beauftragungsstufe 3 Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertragsentwurf (s. Anlage C).
Peenemünde
Siehe Ziff. II.1.4.
Maßgebliches Auswahlkriterium bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber ist die Anzahl der eingereichten Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, die die nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
- Projekt eines öffentlichen Auftraggebers oder beim Referenzprojekt zur Beachtung des Vergaberechts verpflichteten Bauherrn
- Auftrag umfasst Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, wobei Leistungen der LP 1-8 vollständig innerhalb des Zeitraums zwischen 01/2017 bis 12/2021 erbracht wurden (Abnahme der Bauleistungen in Leistungsphase 8 ist erfolgt)
- Referenz betrifft Umbau/Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes
- Auftrag betrifft die Planung und Realisierung einer Ausstellung in einem Museum von nationalem oder internationalem Rang
Es werden max. 5 Referenzen gewertet. Die Bepunktung erfolgt wie folgt:
< 1 Referenz: 0 Punkte (Ausschluss)
1 Referenz: 1 Punkt
2 Referenzen: 2 Punkte
3 Referenzen: 3 Punkte
4 Referenzen: 4 Punkte
5 Referenzen: 5 Punkte
Es werden diejenigen max. 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen (gleiche Anzahl an erreichten Gesamtpunktzahlen) per Los zu entscheiden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Es ist beabsichtigt, die Generalplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Beauftragungsstufe 1 Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI
Beauftragungsstufe 2 Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI
Beauftragungsstufe 3 Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertragsentwurf (s. Anlage C).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil
2. Erklärung zur Umsetzung der Mindestarbeitsbedingungen, § 9 VgG M-V
3. Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, § 11 VgG M-V
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
1. Durchschnittlicher Gesamtumsatz sowie durchschnittlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der Ausstellungsplanung in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021), netto getrennt nach Jahren.
2. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung:
Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Vermögens- u. sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Jahresdurchschnittlich fest angestellte Beschäftigte in den 3 Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021), Gesamtanzahl und gegliedert nach Architekten, Ausstellungsarchitekten/-designer und sonstige Mitarbeiter
2. Unternehmensreferenzen (max. 5) mit vergleichbaren Leistungen der letzten 5 Jahre (Fertigstellung im Zeitraum 01/2017 bis 12/2021) sowie Vorlage jeweils eines Referenzschreibens des Referenzgebers
Mindestanforderung:
Mindestens eine Referenz, welche die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllt:
- Projekt eines öffentlichen Auftraggebers oder beim Referenzprojekt zur Beachtung des Vergaberechts verpflichteten Bauherrn
- Auftrag umfasst Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, wobei Leistungen der LP 1-8 vollständig innerhalb des Zeitraums zwischen 01/2017 bis 12/2021 erbracht wurden (Abnahme der Bauleistungen in Leistungsphase 8 ist erfolgt)
- Referenz betrifft Umbau/Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes
- Auftrag betrifft die Planung und Realisierung einer Ausstellung in einem Museum von nationalem oder internationalem Rang
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR3EY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."