Landkreis Ludwigslust-Parchim - Planungsleistungen Sanierung Sporthalle am Friedrich-Franz-Gymnasium Parchim gemäß HOAI Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 (HLS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020188
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Planungsleistungen Sanierung Sporthalle am Friedrich-Franz-Gymnasium Parchim gemäß HOAI Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 (HLS)
Planungsleistungen für die Sanierung der Sporthalle am Friedrich-Franz-Gymnasium Parchim gemäß HOAI Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 (Heizung, Lüftung, Sanitär), zunächst Erbringung der Leistungsphasen 1-3, Leistungsphasen 4-8 optional (Stufenvertrag)
Friedrich-Franz-Gymnasium Parchim 19370 Parchim
Die vorhandene Vierfeld-Sporthalle mit angrenzenden Umkleide-, Lager-, und Verwaltungsräumen wurde im Jahre 1986 errichtet und ist mittlerweile nicht mehr zeitgemäß und energetisch ineffizient. Im Hinblick auf die Energieeffizienz ist eine Sanierung der gesamten Außenhülle (Dach, Wände, Fenster) erforderlich. Eine Neuinstallation sämtlicher Elektroanlagen sowie die Umsetzung eines neuen Lichtkonzeptes mit LED-Lampen ist dringend notwendig. Momentan bestehen erhebliche Mängel in Bezug auf den Brandschutz. Weiterhin entspricht auch die Lüftungsanlage nicht dem heutigen Stand der Technik. Sämtliche Installationen beruhen auf dem Ursprungszustand aus dem Baujahr 1986. Eine weitere Maßnahme ist die Erneuerung des kompletten Hallenbodens. Dieser ist als Parkettboden ausgeführt. Bei der Sanierung dieser Sporthalle soll nach heutigem Standard ein gefederter Kunststoffboden verlegt werden. Der jetzige Zustand der Umkleideräume und Sanitäranlagen ist weit entfernt von dem heutigen hygienischen Standard. Eine Sanierung ist zudem auch zwingend hinsichtlich der verschärften Hygienestandards im Zuge der Pandemielage unabdingbar. Im Zuge der Sanierung sollen auch die Nebenräume wie z. B. Gerätelager, Regieräume sowie die Vorbereitungsräume für die Sportlehrerinnen und Sportler erneuert werden.
Das Gebäude soll in Großteilen entkernt bzw. die Anbauten mit Flachdach abgerissen und neu gebaut werden.
Zuschlagskriterien:
höchster Wert = bester Wert
1. Honorar - Wichtung 50%
2. maßgebliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die Planungsleistung zur Verfügung stehen - Wichtung 10%
3. Projektanalyse - Wichtung 5%
4. Qualität der Personalplanung - Wichtung 5%
5. Präsenz vor Ort - Wichtung 20%
6. Projektabwicklung - Wichtung 10%
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 (Heizung, Lüftung, Sanitär) der HOAI. Der Abruf weiterer Leistungsphasen, Besonderer und Zusätzlicher Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen, Besonderer und Zusätzlicher Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe wolf ingenieure + berater gmbh
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YD2S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.