Landkreis Ludwigslust-Parchim - Planungsleistungen Sanierung Sporthalle am Friedrich-Franz-Gymnasium Parchim gemäß HOAI Anlage 1, Abschnitt 1.2 Bauphysik, Nummer 1.2.3 Wärmeschutz, Energiebilanzierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020190

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Planungsleistungen Sanierung Sporthalle am Friedrich-Franz-Gymnasium Parchim gemäß HOAI Anlage 1, Abschnitt 1.2 Bauphysik, Nummer 1.2.3 Wärmeschutz, Energiebilanzierung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020190
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen für die Sanierung der Sporthalle am Friedrich-Franz-Gymnasium Parchim gemäß HOAI Anlage 1, Abschnitt 1.2 Bauphysik, Nummer 1.2.3 Grundleistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung, zunächst Erbringung der Leistungsphasen 1-3, Leistungsphasen 4-7 optional (Stufenvertrag)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Hauptort der Ausführung:

Friedrich-Franz-Gymnasium Parchim 19370 Parchim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die vorhandene Vierfeld-Sporthalle mit angrenzenden Umkleide-, Lager-, und Verwaltungsräumen wurde im Jahre 1986 errichtet und ist mittlerweile nicht mehr zeitgemäß und energetisch ineffizient. Im Hinblick auf die Energieeffizienz ist eine Sanierung der gesamten Außenhülle (Dach, Wände, Fenster) erforderlich. Eine Neuinstallation sämtlicher Elektroanlagen sowie die Umsetzung eines neuen Lichtkonzeptes mit LED-Lampen ist dringend notwendig. Momentan bestehen erhebliche Mängel in Bezug auf den Brandschutz. Weiterhin entspricht auch die Lüftungsanlage nicht dem heutigen Stand der Technik. Sämtliche Installationen beruhen auf dem Ursprungszustand aus dem Baujahr 1986. Eine weitere Maßnahme ist die Erneuerung des kompletten Hallenbodens. Dieser ist als Parkettboden ausgeführt. Bei der Sanierung dieser Sporthalle soll nach heutigem Standard ein gefederter Kunststoffboden verlegt werden. Der jetzige Zustand der Umkleideräume und Sanitäranlagen ist weit entfernt von dem heutigen hygienischen Standard. Eine Sanierung ist zudem auch zwingend hinsichtlich der verschärften Hygienestandards im Zuge der Pandemielage unabdingbar. Im Zuge der Sanierung sollen auch die Nebenräume wie z. B. Gerätelager, Regieräume sowie die Vorbereitungsräume für die Sportlehrerinnen und Sportler erneuert werden.

Das Gebäude soll in Großteilen entkernt bzw. die Anbauten mit Flachdach abgerissen und neu gebaut werden.

Zuschlagskriterien:

höchster Wert = bester Wert

1. Honorar - Wichtung 50%

2. maßgebliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die Planungsleistung zur Verfügung stehen - Wichtung 10%

3. Projektanalyse - Wichtung 5%

4. Qualität der Personalplanung - Wichtung 5%

5. Präsenz vor Ort - Wichtung 20%

6. Projektabwicklung - Wichtung 10%

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: maßgebliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die Planungsleistung zur Verfügung stehen / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Projektanalyse / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Personalplanung / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Präsenz vor Ort / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektabwicklung / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 50.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes Anlage 1, Abschnitt 1.2 Bauphysik, Nummer 1.2.3 Grundleistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung der HOAI. Der Abruf weiterer Leistungsphasen, Besonderer und Zusätzlicher Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen, Besonderer und Zusätzlicher Leistungen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 017-041117
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YD2J

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/04/2022