IT 019-2021: Drucktechnik für Justiz M-V Referenznummer der Bekanntmachung: IT 019-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvz-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT 019-2021: Drucktechnik für Justiz M-V
Gegenstand der Vergabe die Ausstattung der in der Standortliste gem. Punkt 17 der Anlage 2 (Kriterienkatalog) genannten Standorte des Justizministeriums M-V mit Drucktechnik und die Erbringung zugehöriger Leistungen.
Gem. Standortliste der Anlage 2 (Kriterienkatalog)
Gegenstand der Vergabe die Ausstattung der in der Standortliste gem. Punkt 17 der Anlage 2 (Kriterienkatalog) genannten Standorte des Justizministeriums M-V mit Drucktechnik und die Erbringung von zugehörigen Leistungen im Wege eines zu schließenden Rahmenvertrages.
Auftraggeber ist die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Lübe-cker Str. 283, 19059 Schwerin. Die DVZ M-V GmbH ist der zentrale IT-Dienstleister der Landes-verwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Bedarfsträger dieser Beschaffung ist das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern (siehe Standortliste in Anlage 2).
Über das Offene Verfahren IT 019-2021 soll die Ausstattung der Justiz M-V mit Drucktechnik (inkl. Druckertreiber) vorangetrieben werden. Neben der Lieferung der Drucktechnik hat der Auftragnehmer diese an den vom Auftraggeber bestimmten Standorten gem. den vertraglichen Regelungen aufzustellen, an das Stromnetz anzuschließen und und einem Gerätetest zu unter-ziehen.
Ferner wird der Auftragnehmer die Instandhaltung in Form der Wiederherstellung der Betriebsbe-reitschaft sowie der regelmäßigen Reinigung und weiterer vorbeugender Instandhaltungsleistun-gen gem. Anlage 2 (Kriterienkatalog) erbringen. Nach Vorstellung des Auftraggebers müssen Störungen im Hinblick auf die vom Auftragnehmer an den einzelnen Standorten gelieferten und aufgestellten Geräte innerhalb der festgelegten Wiederherstellungszeiten nach Zugang der Stö-rungsmeldung vom Auftragnehmer beseitigt werden.
Die folgenden darüber hinausgehenden Leistungen ergeben sich ebenfalls aus den Anlagen 1 und 2 zum EVB-IT Kaufvertrag (Rahmenvertrag):
- Überlassung einer zentralen Management-Software auf Dauer (Kauf) und Softwarepflege
- Lieferung von Drucker-Tonern und Heftklammern
- Durchführung von Beratungsgesprächen
- Rücknahme/Entsorgung von Verpackungsmaterialien/Alttechnik
- Terminzustellungen
Mindest- und Höchstabnahmemengen:
Mindestabnahmemengen werden innerhalb des ersten Rahmenvertragsjahres abgerufen und belaufen sich auf die folgenden Werte:
- LK III (schwarz/weiß): 100 Drucker
- LK III (Farbe): 25 Drucker
- LK IV (schwarz/weiß): 10 Drucker
- LK IV (Farbe): 10 Drucker
Die Höchstabnahmemengen betragen für die gesamte Rahmenvertragslaufzeit:
- LK III (schwarz/weiß): 200 Drucker
- LK III (Farbe): 75 Drucker
- LK IV (schwarz/weiß): 50 Drucker
- LK IV (Farbe): 50 Drucker
Der Rahmenvertrag kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Diese Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes schriftlich zugehen. Die maximal mögliche Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages beträgt somit 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist, die nicht älter als 6 Monate seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung ist;
— zum Nachweis der Bevollmächtigung des Unterzeichnenden (Anhang 01 Punkt 1 i. V. m. 7) ein Handelsregisterauszug oder eine Handlungsvollmacht.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
— Der Bieter beschreibt sein Unternehmen unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A4) - Anhang 03 Punkt 1 und 2 (Formblatt)
— Kopie einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als ein Jahr seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung) der Hausbank des Bieters mit folgendem Inhalt: Auskunft zum Zahlungsverhalten des Bieters, Dauer der Geschäftsbeziehung, gegenwärtige FinanzundLiquiditätslage
des Bieters, Angabe, ob die Kundenbeziehung zum Bieter ordnungsgemäß verläuft
— Kopie einer marktüblichen deutschen Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung in Bezug auf die auftragsgegenständlichen Leistungen gem. Nr. 20.6 des EVB-IT Kaufvertrages (Rahmenvertrag)
— Kopie des Jahresabschlusses, soweit die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen aus dem Jahr 2020 nach dem Gesellschaftsrecht des Heimatstaates des Unternehmens vorgeschrieben ist. Für den Fall, dass die Veröffentlichung nicht vorgesehen ist, hat der Bieter die Kopie einer betriebswirtschaftlichen Auswertung und Bilanz aus dem Jahr 2020 vorzulegen.
Mit dem Angebot ist anzugeben, in welchem Umfang und für welche Teile des Auftrags der Einsatz von Dritten vorgesehen ist bzw. Kapazitäten Dritter in Anspruch genommen werden sollen. Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen. Im Falle der Eignungsleihe haften der Bieter sowie das eignungsleihende Unternehmen gemeinsam.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
— Mindestens drei (3) Unternehmensreferenzen bzgl. des Leistungsgegenstandes; eine Referenz gilt dann als geeignet, wenn sie bezogen auf das in den Wettbewerb gestellte Auftragsvolumen sowie auf die Anforderungen an die Leistungserbringung vergleichbar ist. Die Leistungserbringung muss dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes (Drucktechnik) umfasst haben. Erklärung nach Anhang 4 Punkt 1 (nach Formblatt);
— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Anhang 4 Punkt 2 (nach Formblatt);
— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Fachkräfte in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Anhang 4 Punkt 3 (nach Formblatt);
— der Bieter hat eine rechtsverbindlich ausgefüllte Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache vorzulegen (Anhang 06);
— Der Bieter beschreibt sein Lieferketten-Management (Supply Chain Management) und hier insbesondere die Überwachung aller Materialien- und Informationsflüsse, die der Produktionsprozess, vom Zulieferer der Hersteller, über den Hersteller bis zum Bieter, umfasst.
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt - Anhang 01 Punkt 5 (nach Formblatt);
— Angabe, ob Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt - Anhang 01 Punkt 4 (nach Formblatt) nebst einschlägigen Anforderungen/Anhängen nach Punkt 2.8 der Bewerbungsbedingungen.
Mit dem Angebot ist anzugeben, in welchem Umfang und für welche Teile des Auftrags der Einsatz von Dritten vorgesehen ist bzw. Kapazitäten Dritter in Anspruch genommen werden sollen. Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
— Eigenerklärung VgG MV,
— Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen,
— Geheimhaltungs-/Verschwiegenheitserklärung für an der Angebotserstellung mitwirkenden u. an Leistungserbringung mitwirkenden Mitarbeiter.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.