Sitzungssaalausstattung Justiz M-V Referenznummer der Bekanntmachung: IT 011 2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 050-127633)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/
Abschnitt II: Gegenstand
Sitzungssaalausstattung Justiz M-V
Die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern unterliegt wie andere Bereiche auch dem aktuellen digitalen Wandel, der durch den ständig wachsenden Bedarf an Erneuerung bzw. Schaffung digitaler Strukturen entsteht.
Das am 5. Juli 2017 verkündete Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förde-rung des elektronischen Rechtsverkehrs (BGBl. I S. 2208) sieht sowohl in Straf- und Bußgeldsachen als auch in den Verfahren nach der Zivilprozessordnung, dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegen-heiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dem Arbeitsgerichtsgesetz, dem Sozialgerichtsgesetz, der Verwaltungsge-richtsordnung sowie der Finanzgerichtsordnung eine verbindliche elektronische Aktenführung (nachfolgend als eAkte bezeichnet) ab dem 1. Januar 2026 vor.
Gegenstand des Vertrages ist somit die Ausstattung von 126 (+/- 14) Gerichtssälen mit Medientechnik (inklusive Stan-dardsoftware*) an den Justizstandorten im Land Mecklenburg-Vorpommern. Ebenfalls Vertragsgegenstand ist eine mit der Medientechnik verbundene, vom Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber selbstständig zu erstel-lende und dem Auftraggeber zur Nutzung zu überlassende Software, einschließlich Benutzeranleitung, Quellcode und weiteren Unterlagen, entsprechend der vom Auftraggeber geforderten Funktionalität gem. Anlage 2 (Leistungsbe-schreibung). Neben der Lieferung von Medientechnik (inklusive Standardsoftware*) und der Herstellung von Individu-alsoftware** hat der Auftragnehmer diese an den vom Auftraggeber bestimmten Standorten aufzustellen, fachgerecht zu installieren und so zu konfigurieren, dass die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) beschriebenen Komponen-ten ein einheitliches System bilden. Zusätzlich wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber eine unbefristete Sys-temservicevereinbarung bezogen auf das oben dargestellte System vereinbart, die eine Mindestlaufzeit von 12 Mona-ten hat.
Die zu erbringenden Leistungen sind ausführlich in den Anlages 2 (Leistungsbeschreibung) und 3 (Kriterienkatalog) zum EVB-IT-Systemlieferungsvertrag - IT 011-2021 beschrieben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen