Landeshauptstadt Schwerin - Objektplanungen, Fachplanungen gemäß HOAI 2021 für die Radverkehrsanlagen in der Gadebuscher Straße, Los 1 und Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022010031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin - Objektplanungen, Fachplanungen gemäß HOAI 2021 für die Radverkehrsanlagen in der Gadebuscher Straße, Los 1 und Los 2
Radverkehrsanlagen Gadebuscher Straße, Los 1 - Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, Los 2 - Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung
Objektplanung Verkehrsanlagen
Gadebuscher Straße 19057 Schwerin
Die Ausschreibung "Radverkehrsanlagen Gadebuscher Straße" besteht aus insgesamt 2 Losen:
Los 1 Verkehrsanlagen:
Teil 1: Knotenpunkt Lübecker Straße, Gadebuscher Straße, Grevesmühlener Straße
Teil 2: Strecke Gadebuscher Straße
Los 2 Technische Ausrüstung: Teil 1: Beleuchtungsanlage Gadebuscher Straße
Die Gadebuscher Straße ist eine Hauptverkehrsstraße und bildet im Netz die Verkehre von und nach Gadebusch und B 104 ab.
Im Knotenpunkt treffen die Verkehre der Lübecker Straße, der Gadebuscher Straße und der Grevesmühlener Straße zusammen. Alle drei Straßen sind Hauptverkehrsstraßen im Straßennetz der Landeshauptstadt Schwerin und haben eine zentrale Bedeutung zur Abwicklung der Verkehrsströme. Die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
Ziel der Planungen ist die Verbesserung der Radverkehrsführungen. Für den Knotenpunkt wurden bereits die Leistungsphasen 1 bis 4 erbracht und bilden die Grundlage der Ausschreibung im Los 1, Teil 1.
Für den Teil 2 im Los 1 wurden im Vorfeld bereits diverse Führungsvarianten untersucht. Im Ergebnis der umfangreichen Abstimmungen ist das beigefügte Konzept zu sehen, welches nun in den Leistungsphasen 1-9 nach HOAI 2021 weiter beplant werden soll.
Die Gadebuscher Straße soll entlang der Strecke in den nördlichen Abschnitt und in den südlichen Abschnitt unterteilt werden. Eine getrennte Betrachtung und Realisierung ist möglich, da hier Fördermittelfristen relevant werden.
Im Los 2 Teil 1 soll die Planungsleistung für die Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlage erbracht werden. Die zu planende Beleuchtungsanlage soll sowohl die Nebenfahrbahnen als auch die Kfz-Fahrbahn abdecken. Überschlägig sind 33 Lichtpunkte pro Seite vorgesehen. Hierfür sind die Leistungsphasen 1- 9 nach HOAI 2021 Technische Ausrüstung zu erbringen.
Zuschlagskriterien:
1. Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise - Wichtung: 60 %, max. Punkte: 3
2. Qualität der methodischen-organisatorischen Herangehensweise - Wichtung 40 %, max. Punkte 3
Das beste Preis-Leistungsverhältnis wird wie folgt ermittelt:
Ein Bewerber muss mindestens 80 % der möglichen Punkte erreichen. Gelingt ihm dies, werden die erzielten Punkte (P) mit dem Faktor 100.000 multipliziert und durch den Angebotspreis ohne Nebenkosten (A) dividiert. Das Ergebnis bildet die Zuschlagskennzahl (Z). Den Auftrag erhält der Bewerber mit der höchsten Zuschlagskennzahl:
Z = P x 100.000 / A
Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen
Fachplanung Technische Ausrüstung
Gadebuscher Straße 19057 Schwerin
Die Ausschreibung "Radverkehrsanlagen Gadebuscher Straße" besteht aus insgesamt 2 Losen:
Los 1 Verkehrsanlagen:
Teil 1: Knotenpunkt Lübecker Straße, Gadebuscher Straße, Grevesmühlener Straße
Teil 2: Strecke Gadebuscher Straße
Los 2 Technische Ausrüstung: Teil 1: Beleuchtungsanlage Gadebuscher Straße
Die Gadebuscher Straße ist eine Hauptverkehrsstraße und bildet im Netz die Verkehre von und nach Gadebusch und B 104 ab.
Im Knotenpunkt treffen die Verkehre der Lübecker Straße, der Gadebuscher Straße und der Grevesmühlener Straße zusammen. Alle drei Straßen sind Hauptverkehrsstraßen im Straßennetz der Landeshauptstadt Schwerin und haben eine zentrale Bedeutung zur Abwicklung der Verkehrsströme. Die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
Ziel der Planungen ist die Verbesserung der Radverkehrsführungen. Für den Knotenpunkt wurden bereits die Leistungsphasen 1 bis 4 erbracht und bilden die Grundlage der Ausschreibung im Los 1, Teil 1.
Für den Teil 2 im Los 1 wurden im Vorfeld bereits diverse Führungsvarianten untersucht. Im Ergebnis der umfangreichen Abstimmungen ist das beigefügte Konzept zu sehen, welches nun in den Leistungsphasen 1-9 nach HOAI 2021 weiter beplant werden soll.
Die Gadebuscher Straße soll entlang der Strecke in den nördlichen Abschnitt und in den südlichen Abschnitt unterteilt werden. Eine getrennte Betrachtung und Realisierung ist möglich, da hier Fördermittelfristen relevant werden.
Im Los 2 Teil 1 soll die Planungsleistung für die Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlage erbracht werden. Die zu planende Beleuchtungsanlage soll sowohl die Nebenfahrbahnen als auch die Kfz-Fahrbahn abdecken. Überschlägig sind 33 Lichtpunkte pro Seite vorgesehen. Hierfür sind die Leistungsphasen 1- 9 nach HOAI 2021 Technische Ausrüstung zu erbringen.
Zuschlagskriterien:
1. Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise - Wichtung: 60 %, max. Punkte: 3
2. Qualität der methodischen-organisatorischen Herangehensweise - Wichtung 40 %, max. Punkte 3
Das beste Preis-Leistungsverhältnis wird wie folgt ermittelt:
Ein Bewerber muss mindestens 80 % der möglichen Punkte erreichen. Gelingt ihm dies, werden die erzielten Punkte (P) mit dem Faktor 100.000 multipliziert und durch den Angebotspreis ohne Nebenkosten (A) dividiert. Das Ergebnis bildet die Zuschlagskennzahl (Z). Den Auftrag erhält der Bewerber mit der höchsten Zuschlagskennzahl:
Z = P x 100.000 / A
Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung
- Auszug Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister (juristische Person)
- Nachweis Eintrag in eine Ingenieur-/Architektenkammer (freiberufliche Person)
- Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Ingenieur nach Architekten-und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellungentsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU
- Bietererklärung zur Unternehmensgröße
- Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-
Vorpommern (VgG M-V)
- Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V
- Eigenerklärung zur Eignung
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR, zweifach maximiert,
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,25 Mio. EUR, zweifach maximiert
- Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Bürogröße/Personalbestand im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
- Benennung des verantwortlichen Projektteams
- Referenzen, die vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind
- Erklärung zur Kommunikationssprache in Wort und Schrift: deutsch
Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36EG, geändert durch RL 2013/55/EU
Abschnitt IV: Verfahren
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR, Eckdrift 41, 19061 Schwerin
Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Ausführungsfristen: Mit der Leistungserbringung ist aufgrund in Aussicht gestellter Fördermittel unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen. Der angegebene Ausführungszeitraum umfasst ausschließlich die Leistungsphasen 1 - 8 für den nördlichen Teil aus Los 1, Teil 2 Strecke, da hier Fördermittelfristen relevant sind. Aufgrund der Abhängigkeit von Entscheidungen und Genehmigungen Dritter ist die Benennung der Ausführungsfristen für Los 1, Teil 1 und Los 2 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht möglich.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDV1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.