Abfuhr von Schlammgemischen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordwasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfuhr von Schlammgemischen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
Entsorgung von Abwässern aus dezentralen Anlagen,Transport zur Zentralen Kläranlage Rostock;
2.036 Kleinkläranlagen, ca. 2.215 m3 Abfuhrmenge / Jahr;
598 abflusslose Abwassergruben, ca. 31.383 m3 Abfuhrmenge / Jahr
Der Auftraggeber wird alle Lose an den Bieter vergeben, der in der Kombination aller Lose das günstigste Angebot abgibt.
Abfuhr von Schlammgemischen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
Hansestadt Rostock,
Amt Rostocker Heide,
Gemeinde Graal-Müritz
Entsorgung von Abwässern aus dezentralen Anlagen,
Transport zur Zentralen Kläranlage Rostock,
333 Kleinkläranlagen, ca. 349,5 m3 Abfuhrmenge / Jahr;
162 abflusslose Abwassergruben, ca. 9.022,50 m3 Abfuhrmenge / Jahr
Abfuhr von Schlammgemischen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
Amt Warnow-West,
Gemeinde Dummerstorf
Entsorgung von Abwässern aus dezentralen Anlagen,
Transport zur Zentralen Kläranlage Rostock,
498 Kleinkläranlagen, ca. 573,5 m3 Abfuhrmenge / Jahr;
105 abflusslose Abwassergruben, ca. 5.336 m3 Abfuhrmenge / Jahr
Abfuhr von Schlammgemischen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
Amt Carbäk,
Gemeinde Sanitz
Entsorgung von Abwässern aus dezentralen Anlagen,
Transport zur Zentralen Kläranlage Rostock,
563 Kleinkläranlagen, ca. 560,5 m3 Abfuhrmenge / Jahr;
114 abflusslose Abwassergruben, ca. 7.444 m3 Abfuhrmenge / Jahr
Abfuhr von Schlammgemischen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
Amt Tessin
Entsorgung von Abwässern aus dezentralen Anlagen,
Transport zur Zentralen Kläranlage Rostock 642 Kleinkläranlagen, ca. 732 m3 Abfuhrmenge / Jahr;
217 abflusslose Abwassergruben, ca. 9.580 m3 Abfuhrmenge / Jahr
Abfuhr von Schlammgemischen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
Ausführungsorte umfassen die in Los 1 bis Los 4 benannten Ausführungsorte
- Einsatz kleines Saugfahrzeug, nur mit kleinem Fahrzeug befahrbar (ca. 40 Einsätze pro Jahr)
- Zulage Schlauchlänge über 30 m für Entsorgung ALG, KKA und biologische KKA (ca. 16.000 m pro Jahr)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[1] Auskünfte gemäß §§ 123 und 124 GWB,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- dass die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes vorliegt,
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die vorgenannten Auskünfte haben die Bieter in Form einer Eigenerklärung abzugeben.
Die Eigenerklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein.
Gleichwertig zu einer entsprechenden Eigenerklärung ist die ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern oder anderer Bundesländer.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
[2] Weitere Auskünfte:
- dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse vorliegt,
- dass ein QMS-System (gem. DIN ISO 9001 oder vergleichbar), bzw. ein internes QM-Handbuch mit entsprechenden Anforderungen im Unternehmen eingeführt ist,
- dass die Erlaubnis gem. § 53 / 54 KrWG zum Transportieren von Klärschlamm vorliegt,
- dass das Unternehmen ein zertifizierter Fachbetrieb nach §56 KrWG ist.
Die vorgenannten Auskünfte haben die Bieter in Form einer Eigenerklärung abzugeben.
Die Eigenerklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
[3] Ggf. Bietergemeinschaftserklärung gemäß den Anforderungen in Ziffer VI.3).
[4] Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019,2020,2021).
Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR nachzuweisen (siehe Vergabeunterlagen)
[5] Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019,2020,2021) aufgeschlüsselt in Berufsgruppen.
[6] Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019,2020,2021) jeweils unter Benennung der Maßnahme. Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse).
Vergleichbar sind nur Aufträge, die einen vergleichbaren Auftragsinhalt und –umfang haben.
[7] Angaben über die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehende Ausstattung.
Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V). Nach§ 9 Abs. 7 VgG M-V haben sich die Bieter bei der Angebotsabgabe zu verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen, sofern nicht auf Grund anderer Gesetze die Pflicht zu höheren Entgelten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedernunterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind,
— in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerberinnen / Bewerbergemeinschaften , es sei denn, die betroffenen Bewerberinnen /Bewerbergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachbewerbungen ausgeschlossen ist. Eine Mehrfachbewerbung liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbewerberin oder an mehr als einer Bewerbergemeinschaftbeteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine Mehrfachbewerbung.
1. Die geforderten Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.1) der Bekanntmachung sind von jedem Mitgliedeiner Bewerbergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Nachweise der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Das Gleiche gilt bei Eignungsleihe, wenn eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorliegt.
2. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
3. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, so ist der Anteil der Leistung der Eignungsleihe mit Bewerbungsabgabe zu bezeichnen. Der Eignungsentleiher ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verpflichtungserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
5. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Vergabeplattform in elektronischer Form oderschriftlich - d.h. per Post, E-Mail oder Telefax - bis fünf Tage vor Schlusstermin zur Abgabe der unter ZifferI.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland