Landkreis Ludwigslust-Parchim - Objektplanungen, Fachplanungen, Beratungsleistungen für das Gymnasiale Schulzentrum Wittenburg, Ergänzungsneubau und Rückbau vorhandener Gebäude und baulicher Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020051
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Objektplanungen, Fachplanungen, Beratungsleistungen für das Gymnasiale Schulzentrum Wittenburg, Ergänzungsneubau und Rückbau vorhandener Gebäude und baulicher Anlagen
Objektplanungen, Fachplanungen, Beratungsleistungen gemäß HOAI 2021, Leistungen gemäß AHO Nr. 17 - Los 1 bis Los 8 für das Gymnasiale Schulzentrum Wittenburg, Ergänzungsneubau und Rückbau nicht mehr benötigter Gebäude und baulicher Anlagen
Das Gymnasiale Schulzentrum Wittenburg besteht aus dem Regionalschulteil und dem Gymnasialen Schulteil. Während der Regionalschulteil aus einem Gebäude besteht, erfolgt die Beschulung der Schülerinnen und Schüler am Gymnasium in 5 Gebäuden unterschiedlichster Bauweise und Funktion. Der Landkreis ist Eigentümer der Grundstücke und Gebäude.
Zielsetzung des Vorhabens ist die Schaffung optimaler Lern- und Lehrbedingungen für die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer durch Errichtung eines Ergänzungsneubaus mit Verbindung und unter Einbeziehung des denkmalgeschützten Hauptgebäudes.
Die Beschulung findet jetzt in 5 Gebäuden (einschließlich Sanitäreinrichtungen) statt. Der Ergänzungsneubau mit dem geplanten Verbindungsgang zum denkmalgeschützten Hauptgebäude soll zu einer nutzbaren Einheit werden. Der Neubau als auch das Bestandsgebäude sollen in diesem Zuge, so weit wie möglich, barrierefrei erschlossen und nutzbar gestaltet werden.
Die Sanierung des Hauptgebäudes ist in diesem Zusammenhang nicht geplant.
Für eine grobe Ermittlung des notwendigen Flächen- und Raumbedarfes sowie der daraus resultierenden möglichen Kubatur des Gebäudes und der Gliederung der Freiflächen sowie zur Aufstellung einer ersten Kostenschätzung wurde eine Machbarkeitsstudie durch das Mueßer Planungs- und Konstruktionsbüro Gillner & Partner GmbH erstellt. Die Machbarkeitsstudie liegt den Vergabeunterlagen bei.
Zuschlagskriterien:
höchster Wert = bester Wert
1. Honorar - Wichtung 30%
2. allgemeiner Jahresumsatz der letzten 3 Jahre - Wichtung 2%
3. spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Jahre - Wichtung 8%
4. maßgebliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die Planungsleistung zur Verfügung stehen - Wichtung 10%
5. Qualitätsmanagement - Wichtung 5%
6. Projektanalyse - Wichtung 5%
7. Qualität der Personalplanung - Wichtung 5%
8. Präsenz vor Ort - Wichtung 10%
9. Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit - Wichtung 8%
10. Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen - Wichtung 10%
11. Qualität der Kommunikationsplanung - Wichtung 7%
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".
Objektplanung Gebäude
Gymnasiales Schulzentrum Wittenburg 19243 Wittenburg
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Erbringung der Leistungsphasen 1-4 der HOAI / AHO, Leistungsphasen 5-8 optional.
Da eine Förderung in Aussicht gestellt wurde, soll die Erstellung der Unterlagen bis Leistungsphase 3 zur Konkretisierung des Förderantrages umgehend nach Beauftragung erfolgen. Die Umsetzung der Leistungsphase 4 soll dann im direkten Anschluss erfolgen, so dass der Bauantrag zur Genehmigung eingereicht werden kann.
Nach Zusage bzw. Bewilligung von Fördermittel kann der AG den Vertrag um die Leistungsphasen 5-8 optional erweitern. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf Erweiterung des Vertrages.
Fachplanung Tragwerksplanung
Gymnasiales Schulzentrum Wittenburg 19243 Wittenburg
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Erbringung der Leistungsphasen 1-4 der HOAI / AHO, Leistungsphasen 5-8 optional.
Da eine Förderung in Aussicht gestellt wurde, soll die Erstellung der Unterlagen bis Leistungsphase 3 zur Konkretisierung des Förderantrages umgehend nach Beauftragung erfolgen. Die Umsetzung der Leistungsphase 4 soll dann im direkten Anschluss erfolgen, so dass der Bauantrag zur Genehmigung eingereicht werden kann.
Nach Zusage bzw. Bewilligung von Fördermittel kann der AG den Vertrag um die Leistungsphasen 5-8 optional erweitern. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf Erweiterung des Vertrages.
Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
Gymnasiales Schulzentrum Wittenburg 19243 Wittenburg
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Erbringung der Leistungsphasen 1-4 der HOAI / AHO, Leistungsphasen 5-8 optional.
Da eine Förderung in Aussicht gestellt wurde, soll die Erstellung der Unterlagen bis Leistungsphase 3 zur Konkretisierung des Förderantrages umgehend nach Beauftragung erfolgen. Die Umsetzung der Leistungsphase 4 soll dann im direkten Anschluss erfolgen, so dass der Bauantrag zur Genehmigung eingereicht werden kann.
Nach Zusage bzw. Bewilligung von Fördermittel kann der AG den Vertrag um die Leistungsphasen 5-8 optional erweitern. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf Erweiterung des Vertrages.
Beratungsleistung Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Gymnasiales Schulzentrum Wittenburg 19243 Wittenburg
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Erbringung der Leistungsphasen 1-4 der HOAI / AHO, Leistungsphasen 5-8 optional.
Da eine Förderung in Aussicht gestellt wurde, soll die Erstellung der Unterlagen bis Leistungsphase 3 zur Konkretisierung des Förderantrages umgehend nach Beauftragung erfolgen. Die Umsetzung der Leistungsphase 4 soll dann im direkten Anschluss erfolgen, so dass der Bauantrag zur Genehmigung eingereicht werden kann.
Nach Zusage bzw. Bewilligung von Fördermittel kann der AG den Vertrag um die Leistungsphasen 5-8 optional erweitern. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf Erweiterung des Vertrages.
Beratungsleistung Bauphysik - Bauakustik (Schallschutz)
Gymnasiales Schulzentrum Wittenburg 19243 Wittenburg
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Erbringung der Leistungsphasen 1-4 der HOAI / AHO, Leistungsphasen 5-8 optional.
Da eine Förderung in Aussicht gestellt wurde, soll die Erstellung der Unterlagen bis Leistungsphase 3 zur Konkretisierung des Förderantrages umgehend nach Beauftragung erfolgen. Die Umsetzung der Leistungsphase 4 soll dann im direkten Anschluss erfolgen, so dass der Bauantrag zur Genehmigung eingereicht werden kann.
Nach Zusage bzw. Bewilligung von Fördermittel kann der AG den Vertrag um die Leistungsphasen 5-8 optional erweitern. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf Erweiterung des Vertrages.
Leistungen für Brandschutz
Gymnasiales Schulzentrum Wittenburg 19243 Wittenburg
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Erbringung der Leistungsphasen 1-4 der HOAI / AHO, Leistungsphasen 5-8 optional.
Da eine Förderung in Aussicht gestellt wurde, soll die Erstellung der Unterlagen bis Leistungsphase 3 zur Konkretisierung des Förderantrages umgehend nach Beauftragung erfolgen. Die Umsetzung der Leistungsphase 4 soll dann im direkten Anschluss erfolgen, so dass der Bauantrag zur Genehmigung eingereicht werden kann.
Nach Zusage bzw. Bewilligung von Fördermittel kann der AG den Vertrag um die Leistungsphasen 5-8 optional erweitern. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf Erweiterung des Vertrages.
Objektplanung Freianlagen
Gymnasiales Schulzentrum Wittenburg 19243 Wittenburg
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Erbringung der Leistungsphasen 1-4 der HOAI / AHO, Leistungsphasen 5-8 optional.
Da eine Förderung in Aussicht gestellt wurde, soll die Erstellung der Unterlagen bis Leistungsphase 3 zur Konkretisierung des Förderantrages umgehend nach Beauftragung erfolgen. Die Umsetzung der Leistungsphase 4 soll dann im direkten Anschluss erfolgen, so dass der Bauantrag zur Genehmigung eingereicht werden kann.
Nach Zusage bzw. Bewilligung von Fördermittel kann der AG den Vertrag um die Leistungsphasen 5-8 optional erweitern. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf Erweiterung des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe matrix architektur gmbh
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe R&P RUFFERT Ingenieurgesellschaft mbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Plegge Plantener GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Schreyer Ingenieure Schreyer|Svenson|Partnerschaft mbB
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Horn + Horn - Ingenieure Partnerschaft mbB
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Architektur- und Ingenieurbüro Bornemann
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YD2L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.