Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges für die Feuerwehrtechnische Zentrale Neuendorf
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges für die Feuerwehrtechnische Zentrale Neuendorf
Vorgesehen ist die Beschaffung eines Wechselladers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 26 t. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst alle Kreisstraßen, Landstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen sowie unbefestigtes Gelände auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 5 Brandschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) ist der Landkreis für die Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale zuständig. Zu den Aufgaben in dieser Zuständigkeit zählt die Materialbereitstellung nach und während der Einsätze im Brand- und Katastrophenschutzfall. Das Wechselladefahrzeug bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten über ein Containersystem. Vorbestückte Container sollen mit geringem Aufwand an den Einsatzort gebracht werden.
Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges für die Feuerwehrtechnische Zentrale Neuendorf
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Feuerwehrtechnische Zentrale Am Funkturm 1 17039 Wulkenzin
Das Wechselladerfahrzeug nach DIN EN 1846-1,Teil 1-3 und DIN EN 14505 mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 26 t soll für den Aufbau der im Los 2 beschriebenen Wechselladereinrichtung geeignet sein. Das Fahrzeug muss den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Bestimmungen der EU und StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung) entsprechen.
Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges für die Feuerwehrtechnische Zentrale Neuendorf
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Feuerwehrtechnische Zentrale Am Funkturm 1 17039 Wulkenzin
Das Los 2 beinhaltet den feuerwehrtechnischen Aufbau des Abrollkippers für Abrollcontainer nach DIN 14505.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium 1.1: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“),
Kriterium 1.2: Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“).
Kriterium 2.1: Erklärung über den Gesamtumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“),
Kriterium 2.2: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“).
Kriterium 3.1: Der Bieter hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“),
Kriterium 3.2: Der Bieter verfügt über die für die Ausführung der zu vergebenen Leistung erforderlichen Beschäftigten (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“).
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 VgG M-V (Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Mindestarbeitsbedingungen") und Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 VgG M-V (Formblatt "Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen")
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung erfolgt ohne Beteiligung von Bietern (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135, Absatz 1 Nr.2 GWB, § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland