Softwareentwicklung für Datenerfassung Referenznummer der Bekanntmachung: 300-22-05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: VAT Id Nr. DE 129517720
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipp.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ipp.mpg.de/12517/einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Softwareentwicklung für Datenerfassung
- Softwareentwicklung für Diagnostik- und Anlagensysteme
- Entwicklung von AddOns für Datenerfassungssysteme
- Überarbeitung vorhandener Regelungs- und Datenerfassungssysteme
Softwareentwicklg. CoDaC
CoDaC Commissioning Support
a) Unterstützung bei der Inbetriebnahme von Diagnostik- und Anlagensystemen
b) Entwicklung von AddOns für Datenerfassungssysteme
Softwareentwicklg. ASDEX
ASDEX Upgrade Software Entwicklung
a) Treiber Modernisierung (LINUX)
b) Network Gateway Modernisierung
c) Wartung und Überarbeitung des DCS Framework Codes
d) Codierung von Steuerungsanwendungen
e) Matlab/Simulink - Gemeinsame Nutzung von C++-Code
f) Editierung des Entladungsprogramms
g) Verbesserung der Betriebswerkzeuge
h) Refactoring und Modernisierung vorhandener DAQ-Software
i) Entwicklung und Implementierung von Datenzugriffs-APIs
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Das ausgefüllte und unterschriebene Leistungsverzeichnis - Die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung - Die ausgefüllte Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit - Das ausgefüllte Formular zur Eignungsprüfung Referenzen - Angabe zur Qualifikation der einzusetzenden Mitarbeiter
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.