Grafikleistungen, Druckvorstufe und Druckerzeugnisse für die FNR Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0176-21-I-L
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gülzow-Prüzen
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18276
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fnr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Grafikleistungen, Druckvorstufe und Druckerzeugnisse für die FNR
Rahmenvereinbarung über Grafikleistungen, Druckvorstufe und Druckerzeugnisse für die FNR
Druckvorstufe von Printprodukten sowie Gestaltung von digitalen Elementen
Die Ausführung der Leistung ist in Teilen beim Auftragnehmer und beim Auftraggeber. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand von Los 1 sind Grafikleistungen sowie die Umsetzung der Druckvorstufe von Publikationen, Daten- und Infografiken und sonstiger Medien des Auftraggebers.
Druckerzeugnisse
Druckformherstellung, Druck und Weiterverarbeitung erfolgen beim Auftragnehmer. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber benannte Firma Güstrower Werkstätten, 18273 Güstrow. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand von Los 2 ist die Druckformherstellung, der Druck, die Weiterverarbeitung und die Lieferung von Druckerzeugnissen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Für Los 1
- Referenzliste
Der Bieter weist geeignete Referenzen (mindestens fünf) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, nach. Diese Referenzen müssen mit Blick auf die zu vergebende Rahmenvereinbarung Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
• Erfahrung in der grafischen Gestaltung von Broschüren,
• Erfahrung in der Gestaltung von Grafiken und Diagrammen und
• Erfahrung in der Gestaltung von Veranstaltungsausstattung (z. B. Banner, Messewände, Roll-ups)
- Bieterprofil
Nachweis der personellen und technischen Ressourcen zur Erledigung der beschriebenen Aufgaben in den Vergabeunterlagen. Der Nachweis hat in Form einer Eigenerklärung mit mindestens folgendem Inhalt zu erfolgen:
a) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (mindestens 3), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
b) technische Ausstattung (z. B. Hard- und Software)
Für Los 2:
• Nachweise zum Druckprozess:
- Zertifikat zum ProzessStandard Offsetdruck nach DIN ISO 12647-2
Als Nachweis, dass die Herstellung der Druckerzeugnisse gemäß ProzessStandard Offsetdruck nach DIN ISO 12647-2 erfolgt, ist ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.07.2022 besitzt, dem Angebot beizufügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.07.2022 die Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit dem Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, dass die Re-Zertifizierung bis Ende Juli 2022 abgeschlossen sein wird.
Sollte sich der Bieter in einem Feststellungsverfahren zur Erlangung des Zertifikates nach DIN ISO 12647-2 befinden, muss dieses Verfahren bis spätestens Ende Oktober 2022 abgeschlossen sein. Dies ist durch eine Bestätigung eines offiziellen Zertifizierers, aus der hervorgeht, dass das Feststellungsverfahren bis spätestens Ende Oktober 2022 abgeschlossen sein wird, zu belegen.
- Nachweis über die Zertifizierung über ein Umweltmanagementsystem
Der Bieter hat anhand einer geeigneten nachvollziehbaren Dokumentation nachzuweisen, dass er ein Umweltmanagement in Anlehnung an die DIN EN ISO 14001 besitzt.
Als Nachweis über das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems kann der Bieter dem Angebot alternativ zur Dokumentation auch ein gültiges Zertifikat (in Kopie) über eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 oder alternativ gemäß dem European Eco-Management an Audit Scheme (kurz EMAS) gemäß VO (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2019, welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.07.2022 besitzt, beifügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.12.2022 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, dass die Re-Zertifizierung bis Ende April 2023 abgeschlossen sein wird.
Sollte sich der Bieter in einem Feststellungsverfahren zur Erlangung des Zertifikates befinden, muss dieses Verfahren bis spätestens Ende Oktober 2022 abgeschlossen sein. Dies ist durch eine Bestätigung eines offiziellen Zertifizierers, aus der hervorgeht, dass das Feststellungsverfahren bis spätestens Ende Juli 2022 abgeschlossen sein wird, zu belegen.
- Zertifizierung mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel für Druckerzeugnisse" (DE-UZ 195) oder vergleichbarer Gütezeichen.
Der Bieter weist nach, dass die Druckerzeugnisse, den Anforderungen des Umweltzeichens "Blauer Engel für Druckerzeugnisse" (DE-UZ 195) oder vergleichbarer Gütezeichen entsprechen.
- Zertifizierung mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel für Recyclingpapier" (DE-UZ 14a) oder vergleichbarer Gütezeichen
Laut Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind Druckerzeugnisse ab dem Jahr 2015 grundsätzlich auf Recyclingpapier (gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens "Blauer Engel für Recyclingpapier" (DE-UZ 14a)) in nachhaltigen Druckverfahren zu erstellen.
- Druckfarben auf Basis nachwachsender Rohstoffe
Da der Auftraggeber eine nachhaltige und umweltfreundliche Produktion erwartet, sind Druckfarben auf Basis nachwachsender Rohstoffe zu verwenden.
Der Nachweis über die Einhaltung der letzten drei aufgeführten Umweltanforderungen kann durch die Vorlage des jeweils aufgeführten Umweltzeichens "Blauer Engel", vergleichbare Gütezeichen oder durch andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, erfolgen. Eine Eigenerklärung diesbezüglich ist nicht ausreichend.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A)
Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D)
Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LV-Cockpit" der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter http://www.lv-cockpit.de/heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im "aidf-Format" mit dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen.
E)
Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F)
Für Los 1:
- Kostenaufschlüsselung (siehe Vergabeunterlagen)
Die Kostenaufschlüsselung für das Los 1 ist über den Angebotsassistenten ("Meine e-Vergabe") dem Angebot beizufügen.
- Arbeitsproben
Dem Angebot ist je eine Arbeitsprobe zu der Aufgabe 1 "Auszug aus dem Jahresbericht der FNR" (als druckfähige PDF-Datei), siehe Vergabeunterlagen, und der Aufgabe 2 "Erstellung einer Messetafel" (als druckfähige PDF-Datei), siehe Vergabeunterlagen, über den Angebotsassistenten ("Meine e-Vergabe") dem Angebot beizufügen.
G)
Für Los 2:
Kostenaufschlüsselung (siehe Vergabeunterlagen)
Die Kostenaufschlüsselung für das Los 2 ist über den Angebotsassistenten ("Meine e-Vergabe") dem Angebot beizufügen.
H)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
I)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
J)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
K)
Die gesamte Korrespondenz erfolgt in deutscher Sprache
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://[gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.