Planungsleistungen - Sanierung Ufersicherung Gehlsdorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen - Sanierung Ufersicherung Gehlsdorf
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt die Planung der Erneuerung der Ufersicherung entlang des Gehlsdorfer Ufers zwischen Landreiter Straße und Gehlsheimer Straße.
Das Projektgebiet ist geprägt durch die parkähnliche Freiflächengestaltung mit rückwärtig gelegenem Fuß- und Radweg. Der bauliche Zustand der Uferbefestigung ist sanierungsbedürftig und stellt in ihrem jetzigen Zustand keine ausreichende Ufersicherung dar.
Die Ufersicherung soll naturnah und möglichst langlebig gestaltet werden. Gleichzeitig soll der Lebensraum Wasser zugänglich und besser erlebbar werden. Der Eingriff in den Wasserkörper ist gering zu halten. Zukünftige Unterhaltungskosten sind zu minimieren. Die Baumaßnahme soll in 2023 begonnen werden.
Rostock-Gehlsdorf
-1. Planung Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 2-8
-2. Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 2–6
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen - Aufgabenstellung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen - Sanierung Ufersicherung Gehlsdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Doberan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057 Rostock
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]