Programmierleistungen - Big Data Referenznummer der Bekanntmachung: 300-22-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: VAT Id Nr. DE 129517720
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipp.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ipp.mpg.de/12517/einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Programmierleistungen - Big Data
Programmierleistungen für ein wissenschaftliches Big Data Projekt
Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, TI Greifswald
Wendelsteinstraße 1
17491 Greifswald
Programmierleistungen durch erfahrene Data Scientists oder Statistiker mit guten Programmierkenntnissen für ein wissenschaftliches Big Data Projekt im Bereich der Kernfusion. Fähigkeiten in Statistik/Mathematik, Numerik, maschinelles Lernen, neuronale Netze, Kernel-Methoden, Bayessche Wahrscheinlichkeitsrechnung, Tensorflow, gute Programmierkenntnisse in Java/Python.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Deckblatt mit Angebotssumme (ausgefüllt und unterschrieben) - Leistungsverzeichnis ausgefüllt und unterschrieben) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (ausgefüllt und unterschrieben) - Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit (ausgefüllt und unterschrieben) - Eigenerklärung Referenzen (ausgefüllt und unterschrieben) - Profil der vorgesehenen Mitarbeiter
Der Bewerber muß nachweisen, dass er über die fachliche und personelle Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieses Auftrages verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.