Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung an zwei Schulstandorten in Rostock
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung an zwei Schulstandorten in Rostock
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung von Schulen mit Verbinder und Sporthalle
Unterhalts- und Grundreinigung Grundschule "Am Margaretenplatz" und Regionale Schule "Heinrich-Schütz"
Grundschule "Am Margaretenplatz" Margaretenstr. 21 18057 Rostock Regionale Schule "Heinrich-Schütz" Heinrich-Schütz-Str. 10a 18069 Rostock
Unterhalts- und Grundreinigung Grundschule "Am Margaretenplatz" - ca. 666.114 m² jährl. Reinigungsfläche
Unterhalts- und Grundreinigung Regionale Schule "Heinrich-Schütz" - ca. 770.143 m² jährl. Reinigungsfläche
Glasreinigung Grundschule "Am Margaretenplatz" und Regionale Schule "Heinrich-Schütz"
Grundschule "Am Margaretenplatz" Margaretenstr. 21a 18057 Rostock Regionale Schule "Heinrich-Schütz" Heinrich-Schütz-Str. 10a 18069 Rostock
Glasreinigung Grundschule "Am Margaretenplatz" - ca. 1.430 m² jährl. zu reinigende Glasflächen
Glasreinigung Regionale Schule "Heinrich-Schütz" - ca. 1.703 m² jährl. zu reinigende Glasflächen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19057
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]