Landeshauptstadt Schwerin - Planungsleistungen für den Neubau des Radsportzentrums MV Lambrechtsgrund in Schwerin, HOAI Teil 3, Abschnitt Gebäude und Innenräume (Stufenvertrag) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010102
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin - Planungsleistungen für den Neubau des Radsportzentrums MV Lambrechtsgrund in Schwerin, HOAI Teil 3, Abschnitt Gebäude und Innenräume (Stufenvertrag)
Die Landeshauptstadt Schwerin, in Kooperation mit der Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft mbH, beabsichtigt den Bau des Radsportszentrums MV auf dem Parkplatz an der Wittenburger Straße in Schwerin.
Es sind Planungsleistungen gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI (Objektplanung) für die Leistungsphasen 1-5 zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im nächsten Schritt soll die Z-Bau, d.h. bis LP 3, erarbeitet werden.
Hallengebäude: - im OG: Radrennbahn 250 m mit z.B. 2-Feld-Halle im Innenraum
- im EG: Funktionsräume und Parkplätze
Länge: ca. 115 m
Breite: ca. 65 m
Höhe: ca. 17,50 m
Geschosse: 2
Radsportzentrum, 2- Fedl- Halle Wittenburger Straße 120 19059 Schwerin
Die Landeshauptstadt Schwerin, in Kooperation mit der Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft mbH, beabsichtigt den Bau des Radsportszentrums MV auf dem Parkplatz an der Wittenburger Straße in Schwerin.
Es sind Planungsleistungen gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI (Objektplanung) für die Leistungsphasen 1- 5 zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im ersten Schritt soll die Z-Bau, d.h. bis LP 3, erarbeitet werden.
Hallengebäude: - im OG: Radrennbahn 250 m mit z.B. 2-Feld-Halle im Innenraum
- im EG: Funktionsräume und Parkplätze
Länge: - ca. 115 m
Breite: - ca. 65 m
Höhe: - ca. 17,50 m
Geschosse: - 2
Zuschlagskriterien:
höchster Wert = bester Wert
Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".
1. Honorar Planung gesamt: 30%
2. Referenz Nr. 1 20%
3. Referenz Nr. 2 20%
4. allgemeiner Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: 5 %
5. spezifischer Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre,
bezogen auf die zu vergebene Leistung: 3%
6. maßgebliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die
Planungsleistung zur Verfügung stehen 7%
7. Projektanalyse 5%
8.Qualität der Personalplanung 7%
9.Qualität der Kommunikationsplanung 3%
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Baumschlager Eberle Architekten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.baumschlager-eberle.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDV0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.