Landeshauptstadt Schwerin - Planungsleistungen für den Neubau des Radsportzentrums MV auf dem Lambrechtsgrund in Schwerin, HOAI Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Heizung, Lüftung, Sanitär (Stufenvertrag) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010103
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin - Planungsleistungen für den Neubau des Radsportzentrums MV auf dem Lambrechtsgrund in Schwerin, HOAI Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Heizung, Lüftung, Sanitär (Stufenvertrag)
Die Landeshauptstadt Schwerin, in Kooperation mit der Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft mbH, beabsichtigt den Bau des Radsportszentrums MV auf dem Parkplatz an der Wittenburger Straße in Schwerin.
Es ist die Planungsleistung -Technische Ausrüstung - HLS für den Neubau des Radsportzentrums,
gemäß HOAI Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3, Leistungsphasen 1-9, Stufenvertrag, zu erarbeiten. Die Bauauftragung erfolgt stufenweise in zwei Stufen:
- 1. Erstellung Z-Bau (bis LP 3)
- 2. Realisierung (LP 4-9)
Hallengebäude: - im OG: Radrennbahn 250 m mit z.B. 2-Feld-Halle im Innenraum
- im EG: Funktionsräume und Parkplätze
Länge: ca. 115 m
Breite: ca. 65 m
Höhe: ca. 17,50 m
Geschosse: 2
Radsportzentrum, 2- Feld- Halle Wittenburger Straße 120 19059 Schwerin
Radsportszentrums MV auf dem Parkplatz an der Wittenburger Straße in Schwerin.
Es ist die Planungsleistung -Technische Ausrüstung - HLS für den Neubau des Radsportzentrums,
gemäß HOAI Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3, Leistungsphasen 1-9, Stufenvertrag, zu erarbeiten. Die Bauauftragung erfolgt stufenweise in zwei Stufen:
- 1. Erstellung Z-Bau (bis LP 3)
- 2. Realisierung (LP 4-9)
Hallengebäude: - im OG: Radrennbahn 250 m mit z.B. 2-Feld-Halle im Innenraum
- im EG: Funktionsräume und Parkplätze
Länge: ca. 115 m
Breite: ca. 65 m
Höhe: ca. 17,50 m
Geschosse: 2
Zuschlagskriterien:
höchster Wert = bester Wert
Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".
1. Honorar Planung gesamt: 30%
2. Referenz Nr. 1 20%
3. Referenz Nr. 2 20%
4. maßgebliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die
Planungsleistung zur Verfügung stehen 7%
5. Projektanalyse 8%
6. Qualität der Personalplanung 8%
7. Qualität der Kommunikationsplanung 7%
Zuwendungsbescheide liegen noch nicht vor. Weiterhin steht nicht fest, ob die Maßnahme aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe TPN Technisches Projektmanagement Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDV9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.