Planungsleistungen für den Neubau eines FFW-Gebäudes in Lubmin
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lubmin
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amtlubmin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau eines FFW-Gebäudes in Lubmin
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes inkl. Verkehrsanlagen in der Gemeinde Lubmin. Geplant werden soll eine Wagenhalle für derzeit 9 Stellplätze, die modular erweiterbar ist. Umkleidebereiche sind für ca. 65 KameradInnnen vorzusehen. Weitere Angaben laut Flächenbedarfsangaben. Die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Lubmin sind dabei zu beachten.
Die Maßnahme beinhaltet folgende wesentliche Punkte: Errichtung des Feuerwehrgebäudes inkl. Hochbauplanung, Tragwerksplanung, technische und verkehrliche Erschließung (Wasser, Abwasser, Elektro, Freianlagen). Es sind die Leistungen der Planung, Ausschreibung sowie Bauüberwachung zu erbringen.
Bodengutachten und Vermessung werden durch die Gemeinde Lubmin separat beauftragt.
Ein Generalplanervertrag wird angestrebt und soll als Stufenvertrag abgeschlossen werden. Die Leistungen sollen stufenweise nach Stufe I (Leistungsphasen 1 bis 4), Stufe II (Leistungsphasen 5 und 6) und Stufe III (Leistungsphasen 7 bis 9) beauftragt werden.
Gemeinde Lubmin
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes inkl. Verkehrsanlagen in der Gemeinde Lubmin. Geplant werden soll eine Wagenhalle für derzeit 9 Stellplätze (ca. 405 Quadratmeter), die modular erweiterbar ist. Es sind Umkleidebereiche, WC/Duschen vorzusehen. Weiterhin sind Kleiderkammer, Schaumlager/Ölbindemittellager, Schlauchlager und Kraftstofflager, Werkstatt, Waschraum, Sport- und Aufenthaltsraum, Schulungsraum, Gruppenführer- und Wehrführerraum, Archivraum, Küche und Füllraum zu berücksichtigen. Befestigte Parkplätze sind laut Flächenbedarfsangaben vorzusehen. Die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Lubmin sind dabei zu beachten.
Die Maßnahme beinhaltet folgende wesentliche Punkte: Errichtung des Feuerwehrgebäudes inkl. Hochbauplanung, Tragwerksplanung, technische und verkehrliche Erschließung (Wasser, Abwasser, Elektro, Freianlagen). Es sind die Leistungen der Planung, Ausschreibung sowie Bauüberwachung zu erbringen.
Bodengutachten und Vermessung werden durch die Gemeinde Lubmin separat beauftragt.
Die Leistungen sollen stufenweise nach Stufe I (Leistungsphasen 1 bis 4), Stufe II (Leistungsphasen 5 und 6) und Stufe III (Leistungsphasen 7 bis 9) beauftragt werden.
Der Abruf weiterer Leistungsphasen und Beratungsleistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bzw. Beratungsleistungen besteht nicht.
Die Planerin ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihr von der Bauherrin innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher im Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied von Bewerbergemeinschaften sind nur unter Beachtung von EuGH-Urteil vom 23.12.2009 - Rs. C-376/08 möglich.
- Um sicherzustellen, dass alle Bewerber etwaige weitere Informationen für den Teilnahmewettbewerb erhalten, werden sie gebeten, sich bei der Kontaktstelle (Punkt I.1) freiwillig registrieren zu lassen.
- Die Bieterkommunikation wird ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform geführt.
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lubmin
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]