Neubau "Gemeinde- und Bürgerzentrum, Heinrich-Heine-Ring" der Ev. Kirchengemeinde St. Nikolai - Architektenleistung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau "Gemeinde- und Bürgerzentrum, Heinrich-Heine-Ring" der Ev. Kirchengemeinde St. Nikolai - Architektenleistung
Die Ev. Kirchengemeinde St. Nikolai plant in der Hansestadt Stralsund im Stadtteil Knieper West den Neubau eines Gemeinde- und Bürgerzentrum. Das Gebäude soll multifunktionale Nutzungen im Stadtteil übernehmen. Die geschätzte Brutto-Grundfläche beträgt ca. 2000 m². Die Gesamtkosten werden auf ca. 6,8 Mio.Euro geschätzt. Die Planung der Maßnahme soll in 2022 erfolgen (bis LPH 4). Eine Umsetzung der Maßnahme ist für 2023/2024 vorgesehen.
Hansestadt Stralsund, Stadtteil Knieper West
Die Ausschreibung umfasst den Planungsbestandteil • Gebäudeplanung nach HOAI 2021 Teil 3, Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI Es ist eine Beauftragung der Leistungsphase 2-3 vorgesehen mit einer Option zur stufenweisen Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4-9.
Anzubieten sind die zur Erstellung des geschuldeten Werkes erforderlichen Grundleistungen.
siehe Ausschreíbungsunterlage Anlage TA_C_Blatt 1 und 2
Die Finanzierung erfolgt u.a. aus dem Landes- und Bundesprogramm „Soziale Integration im Quartier“, Eigenmitteln der Kirchengemeinde und Mitteln der Hansestadt Stralsund.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Berufszulassung (Eintragung im Berufsregister mit Eintragungsnummer) oder ein diesem vergleichbarer Nachweis liegt bei (§ 44 VgV). Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBO MV liegt bei (§ 46 Abs.3 Nr. 6 VgV) (liegt der Nachweis der Berufszulassung als Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur vor, ist ein gesonderter Nachweis entbehrlich) - siehe Teilnahmeantrag Anlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.wm.mv-regierung.de
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzession hatund eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.