Greifenbrücke – Neubau einer Geh- und Radwegbrücke mit integrierter Freiraumplanung zwischen dem Osthafen und der Holzhalbinsel in Rostock

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://portal.evergabemv.de/E49434644
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.evergabemv.de/E49434644
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Greifenbrücke – Neubau einer Geh- und Radwegbrücke mit integrierter Freiraumplanung zwischen dem Osthafen und der Holzhalbinsel in Rostock

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Bewerbung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die BUGA 2025 ist der Bau der Greifenbrücke Bestandteil der städtebaulichen Investitionsmaßnahmen um das Rostocker Oval. Die Planungsleistungen für den Bau dieser Geh- und Radwegbrücke als Lückenschluss des Warnowrundwegs zwischen Osthafen und Holzhalbinsel sind Teil der zu vergebenden Leistungen. Wie im deatillierten Projeknamen bereits ersichtlich zeigt auch die Auffächerug der Leistungsbilder, dass neben dem Brückenbauwerk weitere räumliche und funktionelle Themenfelder in diesem Projekt verschmelzen. Die Aufgabe des Brückenschlages über die Warnow mit einem Geh- und Radweg gewinnt daher an Bedeutung, dass es weiterhin einen räumlich - städteplanerischen Aspekt, verbunden mit einer naturschutzrelevanten Aufgabenstellung in Verbindung mit einem gesamtkonzeptionellen Ansatz der BUGA Rostock 2025 gibt, der nach Auffassung des Bauherren auch nur in gesamtheitlicher Betrachtung zu lösen ist. Aus diesem Grund ist als Bestandteil der Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke ein Architekt als planerische Gesamtinstanz über diese Themenfelder federführend und fachübergreifend koordinierend für das Projekt verantwortlich.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

18055 Rostock, Holzhalbinsel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43, gemäß Ausschreibungs - Formblatt nach HVA F-StB „Leistungen und Bewertung für Objektplanung Ingenieurbauwerke“

- Objektplanung Freianlagen § 39, gemäß Ausschreibungs - Formblatt nach HVA F-StB „Leistungen und Bewertung für Objektplanung Freianlagen“

- Fachplanung Tragwerksplanung § 51, gemäß Ausschreibungs - Formblatt nach HVA F-StB „Leistungen und Bewertung für Fachplanung Tragwerksplanung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektanalyse / Gewichtung: 60 %
Qualitätskriterium - Name: Termintreue / Gewichtung: 7 %
Qualitätskriterium - Name: Planungsprozess / Gewichtung: 7 %
Qualitätskriterium - Name: interne Arbeitsweise / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Vertrag / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 16 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/09/2022
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Im Projektverlauf können nicht vorhersehbare Änderungen der Terminkette entstehen.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Bei weniger als 3 qualifizierten Bewerbern verringert sich die Anzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entsprechend. Bei mehr als 5 qualifizierten Teilnehmern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- berufliche Befähigung gemäß § 44 VgV;

- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie);

- § 46 (3) Nr. 10 VgV:

Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 45 (4) Nr. 2 VgV:

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. € gegeben ist.

§ 45 (4) Nr. 4 VgV:

Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 – 2020), in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.

Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:

2.000.000,00 € pro Geschäftsjahr in Summe aus dem Leistungsbild Ingenieurbauwerke, die kleinste Einzelsumme soll 20.000 € nicht unterschreiten.

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:

Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

- Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):

Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „01.1 _ Beiblatt Punktebewertung_Eignungskriterien1“ entnommen werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:

Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Projekte müssen nicht abgeschlossen sein).

Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen durch Referenzdeckblätter, die Beschreibung der Referenzen auf max. 1 DIN A 3 Seite sowie Referenzbescheinigungen der Auftraggeber beifügen. Zumindest 1 Leistungsphase muss vollständig im o. g. Referenzzeitraum liegen:

OP: Ingenieurbauwerke : Mehrfeldbrücke ( größtes Einzelfeld mind. 18 m), Geh/ Radwegbrücken, Breite zwischen Geländer mind. 3,5 m; LPH 1 bis 6.

Architektur: Ingenieurbauwerke : Mehrfeldbrücke ( größtes Einzelfeld mind. 18 m), Geh/ Radwegbrücken, Breite zwischen Geländer mind. 3,5 m; LPH 1 bis 6, Wettbewerbsbeteiligung mit Ergebnis „engere Auswahl“.

OP Freianlagen: Planfläche 5000m²; Großbaumverpflanzung StU mind 60 bis 90 cm, Uferbereich/Maritimes Umfeld.

FP Tragwerksplanung : Mehrfeldbrücke ( größtes Einzelfeld mind 18 m), Geh/ Radwegbrücke, über Gewässer 1. Ordnung; LPH 1 bis 5.

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.

Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:

Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung/ Fachkunde für das jeweilige Leistungsbild, Nachweis für 2 Bearbeiter zum Leistungsbild.

§ 46 (3) Nr. 3 VgV:

Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.

Der Bewerber muss mindestens ausführen, wie die Qualität in seinen Arbeitsprozessen sichergestellt wird.

§ 46 (3) Nr. 6 VgV:

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. beruflicher Befähigung.

Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:

Gesamtkoordinator aus Liste der Projektverantwortlichen,

Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Führungskraft.

§ 46 (3) Nr. 8 VgV:

Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.

Der Bewerber muss mindestens über 2 ausgebildete Fachkräfte (Ingenieure, Diplom, Bachelor, Master) in den folgenden Leistungsbildern verfügen.

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:

Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

- Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):

Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „01.1 _ Beiblatt Punktebewertung_Eignungskriterien1“ entnommen werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Architekten und Ingenieure gemäß § 75 VgV

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/04/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/04/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/09/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2022