Erschließung B-Plan-Gebiet "Kiefernweg", Los 02 – Erschließung Baulos 2 und Baulos 3 Referenznummer der Bekanntmachung: SC-229-TP-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung B-Plan-Gebiet "Kiefernweg", Los 02 – Erschließung Baulos 2 und Baulos 3
Die Gesamtmaßnahme Erschließung Wohngebiet „Kiefernweg“ ist unterteilt in mehrere Bauphasen mit 5 Baulosen.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Baulose 2 und 3.
Bestandteil dieser Maßnahme sind folgende Leistungen:
• Neubau Straßen / Parkplätze / Straßenbeleuchtung • Errichtung Grabensystem inkl. Durchlässe und Modellierung Einstauflächen • Errichtung RW-Kanalisation inkl. Sedimentationsanlagen • Herstellung Trinkwasserversorgungsnetz • Errichtung SW-Kanalisation • Neubau medientechnische Versorgung (Breitband)
Bestandteil dieser Maßnahme sind insbesondere folgende Leistungen:
Baustelleneinrichtung 1 psch Baustelle einrichten und räumen 1000 m Baustraße 8200 m³ Boden verwerten Freianlagen 700 m² Schotterwege 105 m³ Baumgruben herstellen 3600 m² Wiesenansaat 1550 m² Begrünungsmatten Ingenieurbauwerke Regenwasser 775 m RW-Kanal / Rohrleitung PP, Beton, Stahlbeton / DN300-DN600 390 m RW-Hausanschluss / Rohrleitung PP / DN150 170 m Graben profilieren Schmutzwasser 780 m SW-Kanal / Rohrleitung PP / DN150-DN250 390 m SW-Hausanschluss / Rohrleitung PP / DN150 Trink- und Löschwasser 715 m TW-Hauptleitung / PE SDR11 / 90x8,2 680 m TW-Hausanschluss / PE SDR11/ 32x3,0 bis 50x3,7 Geländeregulierung 18900 m3 Geländeauffüllung Hochwasserschutz Versorgungsmedien 2150 m Leitungsgraben Verkehrsanlagen 5100 m³ Oberbodenabtrag 2350 m³ Frostschutzschicht 920 m³ Schottertragschicht 2700 m Betonborde 3580 m² Asphalt 2150 m² Betonsteinpflaster 230 m Amphibienleiteinrichtung TGA 22 Stck. Leuchten LED einschl. Leitungen und Erdarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.