Sicherung Hansakai auf der Nördlichen Hafeninsel der Hansestadt Stralsund
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherung Hansakai auf der Nördlichen Hafeninsel der Hansestadt Stralsund
Los 4 - 2 Stück Gittermasten mit geprüfter Statik Auf der nördlichen Hafeninsel in Stralsund sind innerhalb des Bauvorhabens „Umgestaltung Freiflächen Nördliche Hafeninsel und Sanierung Uferkanten“ zur Realisierung des Beleuchtungskonzeptes zwei neue Stahlgittermasten zu errichten. Hierbei handelt es sich um räumliche Fachwerkkonstruktionen, die im Erscheinungsbild den vorhandenen Masten in Höhe und Konstruktionsprinzip nachempfunden werden müssen. Hier gelten besondere denkmalpflegerische Auflagen, die Grundlage der Planung und Berechnungen der Gittermastkonstruktionen sind. Die bauliche Schnittstelle der Leistungen ist die Oberkante des neuen Fundamentes. Zur Bemessung und Herstellung des Fundamentes müssen die notwendigen Auflagerkräfte dem Auftraggeber übergeben werden.
Die Gittermasten haben eine Höhe von ca. 45 m, mit jeweils zwei Beleuchtungsplattformen. Die Oberste befindet sich auf ca. 45 m und die Unterste auf ca. 15 m Höhe. Die neuen Gittermasten müssen entsprechend der gültigen Windlast-DIN bemessen werden. Ein Korrosionsschutzanstrich im Farbton DB 703 wird erfolgen. Die Gittermasten werden Steigeleitern mit Rückenschutz, Absturzsicherungen, Gitterrostbelag und Halterungen für Kabelführungen erhalten. Gründungen, Blitzschutz und Elektroarbeiten sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind aber zu berücksichtigen.
Angaben zur Mastkonstruktion:
· Anzahl 2 Stück · Masthöhe ca. 45 m · Querschnittsform unten - quadratisch ca. 2,50 m x 2,50 m bis 3,0 x 3,0 m · obere Leuchtenbühne ca. 3,00 m x 3,00 m Planungsleistungen:
· Abstimmungen mit den fachlich Beteiligten · Teilnahmen an Abstimmungsberatungen · Berücksichtigung der angrenzenden Planungen (Beleuchtung, Erdungsanlagen, Leitungstrassen, usw.) · Berücksichtigung der Erdungsanlagen · Erstellen aller statischen Unterlagen inkl. Prüfung der Unterlagen durch einen Prüfingenieur · Übergabe einer geprüften statischen Unterlagen an den Auftraggeber · Erstellen der Planunterlagen und der Werkstattzeichnungen, Montagepläne usw.
· Einholen aller behördlichen Genehmigungen für den Transport und die Montage der Gittermasten · Baubetreuung Ausführung:
· Alle Leistungen zum Herstellen der Gittermasten · Korrosionsschutzanstrich · Transport- und Montage der Gittermasten · Erstellen und Übergabe einer Abschlussdokumentation · Abnahme der Bauleistung
Hansestadt Stralsund Nördliche Hafeninsel
Bauleistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsuntwerlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.