Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter", Teilneubau Haus 3 - Los 612 - Ausstattung Werkraum, 19303 Dömitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020167
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter", Teilneubau Haus 3 - Los 612 - Ausstattung Werkraum, 19303 Dömitz
Los 612 - Ausstattung Werkraum
Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter" Dömitz Roggenfelder Str. 30 A 19303 Dömitz
Lieferung und Montage eines Werkraums für Universal,- Holz- und Metallbearbeitung im 2. Obergeschoss des Teilneubaus im Schulzentrum "Fritz Reuter".
- Lehrer- und Schülerwerkbänke, Werkzeuglagerschränke für die Bereiche Universal, Metall und Holz (bestückt mit Werkzeugblöcken und Werkzeugen), Maschinen wie Standbohrmaschine, Dekupiersäge, Doppelschleifmaschine, Band- und Tellerschleifer, Blechbearbeitungscenter und Industriesauger, Lötarbeitsplatz, Lagerschränke, Platten- und Leistenständerwagen
Die "Allgemeine Ausstattung Kostengruppe 610" (Einrichtung Loses Mobiliar), "Besondere Ausstattung Kostengruppe 620" (Festes Mobiliar Werkraum) und "Sonstige Ausstattung Kostengruppe 690" (Sonderleistungen) sind Bestandteil dieser Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Justus Industriehandel
Ort: Frittlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDPB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.