Bau und Lieferung von 1 Stck. Abrollbehälter für die BFW der Hanse - und Universitätsstadt Rostock
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und Lieferung von 1 Stck. Abrollbehälter für die BFW der Hanse - und Universitätsstadt Rostock
Die Berufsfeuerwehr der Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant einen vorhandenen Abrollbehälter zu ersetzen. Der Abrollbehälter dient der Aufnahme eines Behandlungsplatzes, einschließlich aller Geräte und Armaturen zum Betrieb eines Abrollbehälters, welcher von einem Wechselladerfahrzeug transportiert werden muss.
Bau und Lieferung von 1 Stck. Abrollbehälter BHP 50 für die BFW der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Bau und Lieferung eines Abrollbehälters BHP 50, um die Beladung eines Behandlungsplatzes aufzunehmen. Folgende Maße sind vorgegeben: Gesamtlänge inkl. Aufnahmebügel : max. 6.900 mm, Gesamtbreite: max. 2.500 mm, Gesamthöhe: max. 2.500 mm, nutzbare Behälterlänge: mind. 6.500 mm, nutzbare Behälterbreite: 2.400 mm, nutzbare Behälterhöhe mind. 2.000 mm.
Lieferung Beladung Abrollbehälter BHP 50
Die Berufsfeuerwehr der Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant den vorhandenen Abrollbehälter mit zugehöriger Beladung zu ersetzen, bzw. vorhandene Beladungsgegenstände (Medizinprodukte) zu ergänzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124_LD VHB Eigenerklärung für nicht qualifizierte Unternehmen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung /Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf
Formblatt 124_LD VHB Eigenerklärung für nicht qualifizierte Unternehmen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung /Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf, - Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzen drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
-Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen Bestimmungen;
-Eigenerklärung zum Mindestlohn nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V
-Gewerbeanmeldung/HR-Auszug
Formblatt 124_LD VHB Eigenerklärung für nicht qualifizierte Unternehmen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung /Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf Erklärung zu folgenden Punkten : Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Angabe dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.