Sitzungssaalausstattung Justiz M-V Referenznummer der Bekanntmachung: IT 011 2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvz-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sitzungssaalausstattung Justiz M-V
Ziel der Beschaffung ist es, einen Dienstleister zu finden, der die kleinen und mittleren Sitzungssäle des Justizministeriums M-V mit Medientechnik (inkl. Managementsoftware) ausstattet, die Betriebsbereitschaft herstellt sowie Systemservice anbietet. Nähere Einzelheiten des Auftragsgegenstandes sowie der Einzelheiten der Beschaffung ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Mecklenburg-Vorpommern (im Übrigen gem. Anlage 2)
Die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern unterliegt wie andere Bereiche auch dem aktuellen digitalen Wandel, der durch den ständig wachsenden Bedarf an Erneuerung bzw. Schaffung digitaler Strukturen entsteht.
Das am 5. Juli 2017 verkündete Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (BGBl. I S. 2208) sieht sowohl in Straf- und Bußgeldsachen als auch in den Verfahren nach der Zivilprozessordnung, dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dem Arbeitsgerichtsgesetz, dem Sozialgerichtsgesetz, der Verwaltungsgerichtsordnung sowie der Finanzgerichtsordnung eine verbindliche elektronische Aktenführung (nachfolgend als eAkte bezeichnet) ab dem 1. Januar 2026 vor.
Gegenstand des Vertrages ist somit die Ausstattung von 133 (+/- 16) Gerichtssälen mit Medientechnik (inklusive Standardsoftware in Form der zentralen Management-Software) an den Justizstandorten im Land Mecklenburg-Vorpommern. Ebenfalls Vertragsgegenstand ist eine mit der Medientechnik verbundene, vom Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber selbstständig zu erstellende und dem Auftraggeber zur Nutzung zu überlassende Software, einschließlich Benutzeranleitung, Quellcode und weiteren Unterlagen, entsprechend der vom Auftraggeber geforderten Funktionalität gem. Anlage 2 (Leistungsbeschreibung)
Neben der Lieferung von Medientechnik (inklusive Standardsoftware) und der Herstellung von Individualsoftware hat der Auftragnehmer diese an den vom Auftraggeber bestimmten Standorten aufzustellen, fachgerecht zu installieren und so zu konfigurieren, dass die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) beschriebenen Komponenten ein einheitliches System bilden. Zusätzlich wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber eine unbefristete Systemservicevereinbarung bezogen auf das oben dargestellte System vereinbart, die eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten hat.
Die zu erbringenden Leistungen sind ausführlich in den Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) und 3 (Kriterienkatalog) zum EVB-IT-Systemlieferungsvertrag - IT 011-2021 beschrieben.
Der Auftragnehmer bietet optional (also auf Abruf durch den Auftraggeber) die Installation und Inbetriebnahme der Management-Software für die restlichen, in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) aufgeführten Gerichtssäle sowie deren Anbindung an das bereits bestehende System an. Diese Option ist zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2025 und inhaltlich auf eine maximale Anzahl von 131 weiteren Gerichtssälen. Die Vergütung richtet sich nach Anlage 1 (Preisblatt).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist, die nicht älter als 6 Monate seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung ist,
— zum Nachweis der Bevollmächtigung des Unterzeichnenden (Anhang 01 Punkt 6) ein Handelsregisterauszug oder eine Handlungsvollmacht.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
— der Bieter beschreibt sein Unternehmen (nebst Angabe der Umsätze der letzten 3 Jahre) unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A 4) - Anhang 03 Punkt 1 und 2 (Formblatt),
— Kopie einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als 1 Jahr seit Absendung der Bekanntmachung) der Hausbank des Bieters mit folgendem Inhalt: Auskunft zum Zahlungsverhalten des Bieters, Dauer der Geschäftsbeziehung, gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage,
— Aktueller (d. h. nicht älter als sechs Monate seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung) Nachweis einer Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU einschließlich aktueller Deckungsbestätigung für Vermögens-, Sach- und Personenschäden.
Versicherungssumme für Vermögensschäden: 5 Millionen Euro je Schadensfall
Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden: 3 Millionen Euro je Schadensfall
— Kopie des Jahresabschlusses, soweit die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen aus dem Jahr 2020 nach dem Gesellschaftsrecht des Heimatstaates des Unternehmens vorgeschrieben ist. Für den Fall, dass die Veröffentlichung nicht vorgesehen ist, hat der Bieter die Kopie einer betriebswirtschaftlichen Auswertung und Bilanz aus dem Jahr 2020 vorzulegen.
Mit dem Angebot ist anzugeben, in welchem Umfang und für welche Teile des Auftrags der Einsatz von Dritten vorgesehen ist bzw. Kapazitäten Dritter in Anspruch genommen werden sollen. Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der
vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen. Im Falle der Eignungsleihe haften der Bieter sowie das eignungsleihende Unternehmen
gemeinsam.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
— Mind. eine Unternehmensreferenz bzgl. des Leistungsgegenstandes - Eine Referenz gilt dann als geeignet, wenn sie bezogen auf das in den Wettbewerb gestellte Auftragsvolumen sowie auf die Leistungserbringung an unterschiedlichen, verteilten Standorten vergleichbar ist. Die Leistungserbringung muss dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes umfasst haben. Erklärung nach Anhang 4 Punkt 1 (nach Formblatt).
— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Anhang 4 Punkt 2 (nach Formblatt).
— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Fachkräfte in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Anhang 4 Punkt 3 (nach Formblatt)
— Der Bieter hat eine rechtsverbindlich ausgefüllte Eigenerklärung zur Projektkommunikation vorzulegen (Anhang 06).
— Vom jeweiligen Hersteller (des angebotenen Systems) ausgestellte Zertifikate über die verschiedenen Trainingslevel in Bezug auf die Komponenten Mediensteuerung, Netzwerk, LFD-Monitore, nicht älter als 2 Jahre seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt - Anhang 01 Punkt 5 (nach Formblatt).
— Angabe, ob Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt - Anhang 01 Punkt 4 (nach Formblatt) nebst einschlägigen Anforderungen/Anhängen nach Punkt 2.8 der Bewerbungsbedingungen.
Mit dem Angebot ist anzugeben, in welchem Umfang und für welche Teile des Auftrags der Einsatz von Dritten vorgesehen ist bzw. Kapazitäten Dritter in Anspruch genommen werden sollen. Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der
vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
— Eigenerklärung VgG MV,
— Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen,
— Geheimhaltungs- / Verschwiegenheitserklärung für an der Angebotserstellung mitwirkenden u. an Leistungserbringung mitwirkenden Mitarbeiter.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.