Landeshauptstadt Schwerin - Beschaffung von Schulmobiliar - Ersatzbeschaffung für das Laborgebäude sowie Ergänzungsbeschaffung für den Neubau - für das Regionale Berufliche Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin - Technik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin - Beschaffung von Schulmobiliar - Ersatzbeschaffung für das Laborgebäude sowie Ergänzungsbeschaffung für den Neubau - für das Regionale Berufliche Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin - Technik
Beschaffung von Schulmobiliar - Ersatzbeschaffung für das Laborgebäude sowie Ergänzungsbeschaffung für den Neubau - für das Regionale Berufliche Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin - Technik
Regionales Berufliches Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin - Technik Gadebuscher Straße 153 19057 Schwerin Laborgebäude, Neubau
Beschaffung (Ersatzbeschaffung) von Schulmobiliar (Tische, Stühle, Schränke und Regale) für sieben Lernumgebungen für ca. 168 Schüler sowie vier Vorbereitungsräume für 10 Lehrkräfte für die RBB Technik - Laborgebäude - sowie die Ergänzungsbeschaffung von Mobiliar (Tische, Stühle, Schränke und Regale) für die RBB Technik (Neubau). (Fertigstellung erfolgte bereits in den Sommerferien 2021)
GRWI-14-0051
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
In einem offenen Verfahren sind keine oder keine geeigneten Angebote abgegeben worden und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden nicht grundlegend geändert (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDPC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.