Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Demmin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.twsd-mv.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sozialbau-central.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021
Die Trägerwerk Soziale Dienste in Mecklenburg-Vorpommern GmbH plant auf dem genannten Grundstück in Burg Stargard die Errichtung einer Kindertagesstätte für bis zu 84 Kinder.
Hierür zu erbringen sind die Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021.
Auftragsgegenstand sind:
die Grundleistungen der Leistungsbilder 1 bis 6 gem. §§ 3 und 51 i. V. m. Anlage 14, 14.1 HOAI.
Grundlage der Bearbeitung bildet die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, welche vom Bauherrn übergeben wird.
17094 Burg Stargard
Die Trägerwerk Soziale Dienste in Mecklenburg-Vorpommern GmbH plant auf dem genannten Grundstück in Burg Stargard die Errichtung einer Kindertagesstätte für bis zu 84 Kinder.
Das Grundstück mit einer Größe von ca. 3.100 m² ist relativ eben, steigt jedoch zur nördlichen Grundstücksgrenze an. Die Höhenlage variiert von 47.85 m über NHN im Süden sowie 51.50 m über NHN im Norden (im Baufeld 48.00 - 49.20 über NHN).
Das Grundstück ist derzeit unbebaut. Es gibt Anzeichen für eine frühere Bebauung, was durch ältere Flurkarten und Bodenaufschlüsse belegt ist.
Für das Grundstück existiert kein qualifizierter Bebauungsplan, das heißt die Zulässigkeit des Vorhabens muss nach § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" behandelt werden. Eine Bauvoranfrage zur Klärung ob das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung zulässig wäre, wurde positiv beschieden.
Es sollen Betreuungsplätze für 84 Kinder im Krippen- und Kindergartenalter geschaffen werden. Dahingehend soll auf dem Grundstück am Papiermühlenweg eine mehrteilige Kita, bestehend aus einem eingeschossigen Bau für die Krippe und einem zweigeschossigen Bau für die Kindertagesstätte entstehen. Die Gebäudeteile werden mittels eines Verbindungsbaus erschlossen. Ergänzt wird der Bau durch eine großzügige Außenanlage.
Weiterführende Informationen können den beigefügten Planungsunterlagen entnommen werden.
Besonderes Augenmerk ist auf den Schall- und Brandschutz zu richten. Da sich die geplante Kita in der Nähe von Gewerbebetrieben sowie einer Motocrossbahn befindet, sind besondere Anforderungen an den Schutz gegen Außenlärm zu berücksichtigen. Ein entsprechendes Konzept wird derzeit erarbeitet.
Baurechtlich stellt die Kita einen ungeregelten Sonderbau dar, weshalb ein Brandschutzkonzept erstellt wird,
dass den besonderen Bedürfnissen einer Kita Rechnung trägt und einige Abweichungen enthält.
Verlängerung im Falle einer Bauzeitverschiebung/ Bauzeitüberschreitung
LEFD-I-0003/21
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Qualifikation als Architekt oder Ingenieur Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt" oder „Ingenieur" berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt" oder „Ingenieur" berechtigt ist.
Bei Bewerbergemeinschaften muss ein Mitglied (natürliche oder juristische Person) die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung für die zu vergebenden Objektplanungsleistungen ist durch Bestätigung einer EU-Versicherungsgesellschaft nachzuweisen. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen,
wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen (jährlich zweifach maximiert):
a) für Personenschäden 3.000.000,-€ b) für sonstige Schäden 1.000.000,-€ Sollte eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung geringere Deckungssummen aufweisen und/oder die Tätigkeit als Objektplaner 4 / 5 nicht abdecken, ist durch entsprechende Bestätigung einer EU-Versicherungsgesellschaft die Erhöhung der Deckungssummen bzw.
die Versicherung der Tätigkeit als Objektplaner im Auftragsfall nachzuweisen.
Der Auftraggeber fordert von den Bietern als Mindestanforderung ein Referenzobjekt, das folgende Anforderungen erfüllt (siehe auch Anlagen zur Aufforderung zum Angebot):
1. die Vergabe der Bauaufträge erfolgte durch Einzelvergabe mit Fachlosen 2. der Bieter erbrachte mindestens die Grundleistungen der Leistungsbilder 5 bis 8 gem. §§ 3 Abs. 2, 34 i. V. m. Anlage 10, 10.1 HOAI 3. Bauart Holzbau (hierbei ist unerheblich ob Holzrahmen-, Holzskelet oder Hybridbau)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland