Geothermieprojekt 19057 Schwerin-Lankow - Lieferung Tiefpumpe und Peripherie sowie Beistellung Einbauservice Referenznummer der Bekanntmachung: 31323212
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Geothermieprojekt 19057 Schwerin-Lankow - Lieferung Tiefpumpe und Peripherie sowie Beistellung Einbauservice
Geothermieprojekt 19057 Schwerin-Lankow - Lieferung Tiefpumpe und Peripherie sowie Beistellung Einbauservice
Geothermie Lankow Sportpark Lankow, Ratzeburger Strasse 19057 Schwerin
Am Standort Schwerin ist eine geothermische Ressource mit zwei Bohrungen (Förder- und Injektionsbohrung) erschlossen. Die Bohrungen wurden in den Jahren 2017 und 2020 niedergebracht und getestet. Die geförderte Thermalsole soll als Quelle für eine Wärmepumpenanlage dienen, die den Rücklauf eines Fernwärmenetzes aufheizt.
Aus der Förderbohrung wird Thermalwasser mit einer maximalen Menge von 150 m3/h (Förderhöhe 1,8 MPa), einer Temperatur von ca. 55 GradC und einer Mineralisation von ca. 150 g/l (NaCl-Typ) mit einer Tauchkreiselpumpe nach Übertage gefördert. Die Einbauteufe der Pumpe beträgt 250 m. Im Einbaubereich liegt eine 10 3/4" Schutz-Verrohrung mit Innenbeschichtung (Vetco TK-216) vor.
Das Angebot umfasst neben der Lieferung der Pumpengarnitur auch eine Untertage-Messsonde, das Pumpenkabel, einen Frequenzumrichter und den Step up Trafo. Darüber hinaus wird der Pumpeneinbauservice und der Inbetriebnahmeservice abgefragt.
KLW-15-0028
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Schlumberger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYRCW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.