Geothermieprojekt 19057 Schwerin-Lankow - Verlegung einer Soleleitung incl. Nebenanlagen (Elektrokabel und Leerrohre) zur Verbindung zweier geothermischer Bohrungen in Schwerin-Lankow Referenznummer der Bekanntmachung: 3173222
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Geothermieprojekt 19057 Schwerin-Lankow - Verlegung einer Soleleitung incl. Nebenanlagen (Elektrokabel und Leerrohre) zur Verbindung zweier geothermischer Bohrungen in Schwerin-Lankow
Geothermieprojekt 19057 Schwerin-Lankow - Verlegung einer Soleleitung incl. Nebenanlagen (Elektrokabel und Leerrohre) zur Verbindung zweier geothermischer Bohrungen in Schwerin-Lankow
Geothermie Lankow Sportpark Lankow, Ratzeburger Strasse 19057 Schwerin
- Verlegung von ca. 770m Thermalwasserrohr SDR11 MF OT Rohr 200/315
- Verlegung von ca. 90m KM-Rohr DN 300/500
- Verlegung von ca. 30m Abwasserkanal PP2000 SN8 DN 150
- Verlegung von ca. 715 m Kabelschutzrohre für LWL-Kabel
im offenen Graben sowie mittels gesteuerten Horizontalbohrverfahrens
KLW-15-0028
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe TuK - Tief- und Kulturbau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://tuk-schwerin.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYRC1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.