Stromausschreibung WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH 2023/2024 mit Verlängerungsoption für das Lieferjahr 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022CF000001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH 2023/2024 mit Verlängerungsoption für das Lieferjahr 2025
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH,
Liefermenge: ca. 9.755.159 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 2023-2024, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerungsoption für ein weiteres Lieferjahr 2025
Teillos 1_WIRO-SLP
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Liefermenge: 7.693.216 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 2023/2024, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerungsoption für ein weiteres Lieferjahr (01.01.2025 - 31.12.2025)
Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerungsoption für ein weiteres Lieferjahr (01.01.2025 - 31.12.2025).
Teillos 2_WIRO_RLM
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Liefermenge: 1.416.693 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 2023/2024, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerungsoption für ein weiteres Lieferjahr (01.01.2025 - 31.12.2025)
Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerungsoption für ein weiteres Lieferjahr (01.01.2025 - 31.12.2025).
Teillos 3_WIRO (PGR)_SLP
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Parkhaus Gesellschaft Rostock, vertreten durch die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Liefermenge: 48.509 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 2023/2024, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerungsoption für ein weiteres Lieferjahr (01.01.2025 - 31.12.2025)
Der Angebotspreis ist in Euro je Kilowattstunde je Jahr anzugeben.
Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerungsoption für ein weiteres Lieferjahr (01.01.2025 - 31.12.2025).
Teillos 4_WIRO (WIR)_SLP
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für WIR Wärme in Rostocker Wohnanlagen GmbH, vertreten durch die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Liefermenge: 596.741 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 2023/2024, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerungsoption für ein weiteres Lieferjahr (01.01.2025 - 31.12.2025)
Der Angebotspreis ist in Euro je Kilowattstunde je Jahr anzugeben.
Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerungsoption für ein weiteres Lieferjahr (01.01.2025 - 31.12.2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates
- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste
der in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro, der Daten (Anzahl
der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder
privaten Empfängers.
— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,
die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben
beabsichtigt
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB
- Mecklenburg-Vorpommern Eigenerklärung,
- Eigenerklärung Ökostrom
- Eigenerklärung Abrechnung
Abschnitt IV: Verfahren
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über "Deutsche-eVergabe" durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
in Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens 14.07.2022
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert), von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
— Bonitätsauskunft ab einem Auftragswert in Höhe von 250.000,00 € (wird durch den Auftraggeber angefordert)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer
den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).