VV 03/2022 Verkehrsentwicklungsplan für die Hansestadt Wismar

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wismar.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://portal.evergabemv.de/E49996837
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.evergabemv.de/E49996837
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

VV 03/2022 Verkehrsentwicklungsplan für die Hansestadt Wismar

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dieser Auftrag beinhaltet die Erstellung des Verkehrsentwicklungsplans für die Hansestadt Wismar mit dem Zielhorizont 2035/2040 . Eine detaillierte Beschreibung des Auftrages ist in den Anlagen als" Aufgabenstellung VEP Wismar" beigefügt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Hauptort der Ausführung:

Hansestadt Wismar

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Hansestadt Wismar hat zuletzt 1995/ 1996 einen Verkehrsentwicklungsplan erarbeiten lassen. Nunmehr ist eine umfassende Fortschreibung vorzunehmen, wobei alle Verkehrsmittel, der öffentliche Raum, Ansätze des Verkehrssystem und Mobilitätsmanagement zu berücksichtigen sind. Der Plan hat den Anforderungen an einen Sustainable Urban Mobilit y Plan (SUMP) gemäß den Kriterien der EU zu entsprechen. Verkehrliche Mängel und Problempunkte sind herauszuarbeiten und unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer umfassenden Zieldiskussion Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Die Öffentlichkeit ist zu beteiligen. Bestandteil der Leistungen ist zudem die Durchführung einer Haushaltbefragung zum Mobilitätsverhalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 30
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber wählt unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen und die Eignungskriterien erfüllen, 5 Bewerber zu Verhandlungsgesprächen aus.

Die Mindestkriterien werden gemäß beigefügten Mindestkriterien wie folgt dargelegt:

- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,

- fachliche Leistungsfähigkeit,

- Referenzen.

Die Rangfolge ergibt sich durch eine Bewertung an Hand der beigefügten Bewertungskriterien, herunterzuladen elektronisch via (URL): https://portal.evergabemv.de/E49996837.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelszentralregister, abgeschlossene Hoch- oder Fachhochschulausbildung in den Bereichen Bau- bzw. Verkehrsingenieur, Geografie oder vergleichbar, Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur* gemäß § 75 (2) VgV.

*Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Gesamtumsatz des Bewerbers und der Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen der Verkehrsplanung ohne Objektplanung der letzten drei Geschäftsjahre ist anzugeben – bei Bewerbergemeinschaften oder Bewerbung mit Nachunternehmer jeweils in Summe.

Es ist ein Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2018-2020) von mind. 300.000€ p.a. und ein Umsatz im angefragten Leistungsbereich der Verkehrsplanung ohne Objektplanung (integrierte Verkehrsentwicklungsplanung) von mind. 100.000€ p.a. in den letzten drei Geschäftsjahren (2018-2020) nachzuweisen. Es sind mindestens drei Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation nachzuweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es ist mittels Referenzen nachzuweisen, dass der AN bzw. seine Mitarbeiter Erfahrungen bei der Erstellung von Verkehrsentwicklungsplänen oder Mobilitätskonzepte für Klein- und Mittelstädten haben, ebenso bei der Durchführung von Haushaltbefragungen zur Mobilität (genaue Anforderungen siehe Vergabeunterlagen). Die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (mindestens 3) ist nachzuweisen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nachweis einer abgeschlossenen Hoch- oder Fachhochschulausbildung in den Bereichen Bau- bzw. Verkehrsingenieur, Geografie oder vergleichbar. Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur* gemäß §75 (2) VgV.

* Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48EWG gewährleistet ist.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die aufgezählten Nachweise und Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die e-Vergabe-Plattform unter der URL:www.evergabemv.de einzureichen. Die geforderten Unterlagen sind dem Bewerberbogen zu entnehmen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/04/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Teilnahmeantrag ist unterzeichnet und zusammen mit den geforderten Eigenerklärungen und Nachweisen in deutscher Sprache elektronisch in Textform einfach einzusenden. Nicht unterzeichnete Teilnahmeanträge sowie fehlende Eigenerklärungen und Nachweise, die gemäß § 56 Abs. 2 VgV erfolglos nachgefordert wurden, führen zum Ausschluss. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrages. Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen, wie auch keine Rückgabe der Unterlagen.

Die Bieter haben sich regelmäßig unter der in Ziffer I.3) genannten URL www.evergabemv.de über aktuelle Fragen / Antworten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu informieren.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verlet-zung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragge-bers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/03/2022