VV 03/2022 Verkehrsentwicklungsplan für die Hansestadt Wismar
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wismar.de
Abschnitt II: Gegenstand
VV 03/2022 Verkehrsentwicklungsplan für die Hansestadt Wismar
Dieser Auftrag beinhaltet die Erstellung des Verkehrsentwicklungsplans für die Hansestadt Wismar mit dem Zielhorizont 2035/2040 . Eine detaillierte Beschreibung des Auftrages ist in den Anlagen als" Aufgabenstellung VEP Wismar" beigefügt.
Hansestadt Wismar
Die Hansestadt Wismar hat zuletzt 1995/ 1996 einen Verkehrsentwicklungsplan erarbeiten lassen. Nunmehr ist eine umfassende Fortschreibung vorzunehmen, wobei alle Verkehrsmittel, der öffentliche Raum, Ansätze des Verkehrssystem und Mobilitätsmanagement zu berücksichtigen sind. Der Plan hat den Anforderungen an einen Sustainable Urban Mobilit y Plan (SUMP) gemäß den Kriterien der EU zu entsprechen. Verkehrliche Mängel und Problempunkte sind herauszuarbeiten und unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer umfassenden Zieldiskussion Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Die Öffentlichkeit ist zu beteiligen. Bestandteil der Leistungen ist zudem die Durchführung einer Haushaltbefragung zum Mobilitätsverhalten.
Der Auftraggeber wählt unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen und die Eignungskriterien erfüllen, 5 Bewerber zu Verhandlungsgesprächen aus.
Die Mindestkriterien werden gemäß beigefügten Mindestkriterien wie folgt dargelegt:
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
- fachliche Leistungsfähigkeit,
- Referenzen.
Die Rangfolge ergibt sich durch eine Bewertung an Hand der beigefügten Bewertungskriterien, herunterzuladen elektronisch via (URL): https://portal.evergabemv.de/E49996837.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelszentralregister, abgeschlossene Hoch- oder Fachhochschulausbildung in den Bereichen Bau- bzw. Verkehrsingenieur, Geografie oder vergleichbar, Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur* gemäß § 75 (2) VgV.
*Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Der Gesamtumsatz des Bewerbers und der Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen der Verkehrsplanung ohne Objektplanung der letzten drei Geschäftsjahre ist anzugeben – bei Bewerbergemeinschaften oder Bewerbung mit Nachunternehmer jeweils in Summe.
Es ist ein Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2018-2020) von mind. 300.000€ p.a. und ein Umsatz im angefragten Leistungsbereich der Verkehrsplanung ohne Objektplanung (integrierte Verkehrsentwicklungsplanung) von mind. 100.000€ p.a. in den letzten drei Geschäftsjahren (2018-2020) nachzuweisen. Es sind mindestens drei Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation nachzuweisen.
Es ist mittels Referenzen nachzuweisen, dass der AN bzw. seine Mitarbeiter Erfahrungen bei der Erstellung von Verkehrsentwicklungsplänen oder Mobilitätskonzepte für Klein- und Mittelstädten haben, ebenso bei der Durchführung von Haushaltbefragungen zur Mobilität (genaue Anforderungen siehe Vergabeunterlagen). Die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (mindestens 3) ist nachzuweisen.
Nachweis einer abgeschlossenen Hoch- oder Fachhochschulausbildung in den Bereichen Bau- bzw. Verkehrsingenieur, Geografie oder vergleichbar. Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur* gemäß §75 (2) VgV.
* Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48EWG gewährleistet ist.
Die aufgezählten Nachweise und Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die e-Vergabe-Plattform unter der URL:www.evergabemv.de einzureichen. Die geforderten Unterlagen sind dem Bewerberbogen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist unterzeichnet und zusammen mit den geforderten Eigenerklärungen und Nachweisen in deutscher Sprache elektronisch in Textform einfach einzusenden. Nicht unterzeichnete Teilnahmeanträge sowie fehlende Eigenerklärungen und Nachweise, die gemäß § 56 Abs. 2 VgV erfolglos nachgefordert wurden, führen zum Ausschluss. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrages. Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen, wie auch keine Rückgabe der Unterlagen.
Die Bieter haben sich regelmäßig unter der in Ziffer I.3) genannten URL www.evergabemv.de über aktuelle Fragen / Antworten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verlet-zung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragge-bers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.