Covid-19 Antigen Selbsttests Referenznummer der Bekanntmachung: BA29-24012022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]6029
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Covid-19 Antigen Selbsttests
Lieferung von Covid-19 Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien; Abstrich in Mund oder Nase
Lieferung von Covid-19 Antigen-Selbsttests
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Durchführung von Vergaben wegen äußerster Dringlichkeit ist gemäß § 14 Absatz 4 Nr. 3 VgV zulässig, wenn aufgrund äußerst dringlicher und zwingender Gründe, die im Zusammenhang mit Ereignissen vorliegen, die für den öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar waren, die Einhaltung von Mindestfristen bei regulären Vergabeverfahren nicht mehr möglich ist und diese Umstände überdies dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sind.
Das Auftreten der Covid-19 Pandemie in Form der ansteckenden Omikron-Variante, welche ansteckender als vorherige Varianten ist, macht nach Einschätzung der Landesregierung eine ständige Testung erforderlich, um die Betreiberpflichten des Landes für den KRITIS Sektor Staat und Verwaltung zu gewährleisten und die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Die Steigerung der Häufigkeit der Testungen führt dazu, dass der Lagerbestand, welcher anhand der damaligen Lage und des damals gültigen Verbrauchsmodells berechnet wurde, folglich erheblich schneller als geplant erschöpft ist, so dass für den Beschaffungsprozess in einem regulären Verfahren die Einhaltung der Mindestfristen nicht mehr gegeben war.
Die Veränderung der pandemischen Situation war nicht im Vorfeld feststellbar. Die erhöhte Nachfrage aus der Landesverwaltung resultierte aus den zwingenden Maßnahmen der veränderten pandemischen Lage. Die originären Umstände liegen hierbei außerhalb des Wirkungskreises der Landesregierung. Die Umstände waren folglich für den öffentlichen Auftraggeber weder in dem Ausmaß hervorsehbar noch durch diesen verschuldet. Die eingangs erwähnten Tatbestandvoraussetzungen sind folglich erfüllt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Covid-19 Antigen Selbsttests
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).