Covid-19 Antigen Selbsttests Referenznummer der Bekanntmachung: BA29-24012022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]6029
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Covid-19 Antigen Selbsttests

Referenznummer der Bekanntmachung: BA29-24012022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33694000 Diagnostika
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Covid-19 Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien; Abstrich in Mund oder Nase

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Covid-19 Antigen-Selbsttests

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Die Durchführung von Vergaben wegen äußerster Dringlichkeit ist gemäß § 14 Absatz 4 Nr. 3 VgV zulässig, wenn aufgrund äußerst dringlicher und zwingender Gründe, die im Zusammenhang mit Ereignissen vorliegen, die für den öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar waren, die Einhaltung von Mindestfristen bei regulären Vergabeverfahren nicht mehr möglich ist und diese Umstände überdies dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sind.

Das Auftreten der Covid-19 Pandemie in Form der ansteckenden Omikron-Variante, welche ansteckender als vorherige Varianten ist, macht nach Einschätzung der Landesregierung eine ständige Testung erforderlich, um die Betreiberpflichten des Landes für den KRITIS Sektor Staat und Verwaltung zu gewährleisten und die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Die Steigerung der Häufigkeit der Testungen führt dazu, dass der Lagerbestand, welcher anhand der damaligen Lage und des damals gültigen Verbrauchsmodells berechnet wurde, folglich erheblich schneller als geplant erschöpft ist, so dass für den Beschaffungsprozess in einem regulären Verfahren die Einhaltung der Mindestfristen nicht mehr gegeben war.

Die Veränderung der pandemischen Situation war nicht im Vorfeld feststellbar. Die erhöhte Nachfrage aus der Landesverwaltung resultierte aus den zwingenden Maßnahmen der veränderten pandemischen Lage. Die originären Umstände liegen hierbei außerhalb des Wirkungskreises der Landesregierung. Die Umstände waren folglich für den öffentlichen Auftraggeber weder in dem Ausmaß hervorsehbar noch durch diesen verschuldet. Die eingangs erwähnten Tatbestandvoraussetzungen sind folglich erfüllt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Covid-19 Antigen Selbsttests

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/02/2022