Erweiterung Medientechnik
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE803
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Medientechnik
Durch die Zielvereinbarung Digitalisierung der Hochschulen MV sollen die Seminarräume und PC-Pools der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät erweitert werden. Die vorhandene Technik wird durch weitere Medientechnik erweitert, um hybride Lehre anbieten zu können.
Durch die Zielvereinbarung Digitalisierung der Hochschulen MV sollen die Seminarräume und PC-Pools der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät erweitert werden. Die vorhandene Technik wird durch weitere Medientechnik erweitert, um hybride Lehre anbieten zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
An der Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät der Universität Rostock soll die Medientechnik in 9 Räume mit einander und auch mit bereits erneuerten Räumen verbunden werden. Die vorhandene Technik bestehend aus z.T. installierten Beamer und interaktiven Displays soll für die Erweiterung der Medientechnik weiterverwendet werden. Die Räume wurden von der Hesse & Partner GmbH ausgestattet. Die vorhandene Technik kann durch Inventar-Belege nachgewiesen werden. Des Weiteren ist eine an die vorhandene Medientechnik konfektionierte Verkabelung installiert worden, welche durch dritte nur mit deutlichem Mehraufwand erneuert werden müsste oder durch mehr Zeitaufwand aufgenommen und angepasst werden müsste. Die Verkabelung innerhalb der Steuerung und Signalübertragung sind spezielle Medienkabel. Ein teilweiser Austausch dieser Kabel ist nicht möglich. Eventuelle Garantieansprüche müssen durch den Wechsel des Unternehmens gewährleistet werden. Der Quellcode für die vorhandene Steuerung wurde ebenfalls durch die Hesse & Partner GmbH programmiert. Bei einem Wechsel des Unternehmens müsste ein neuer Quellcode für alle Räume programmiert werden. Ebenfalls programmiert ist bereits die Steuerung zur Übertragung von Streams von einen Raum in den anderen. Der Hörsaal der Fakultät ist bereits so vorbereitet, dass die Übertragung in die Seminarräume realisiert werden kann. Enthalten in der Steuerung des Hörsaals ist neben der Mediensteuerung auch die elektrische Steuerung des Hörsaals (Licht und Verdunklung). Vorbereitet wurde aber auch die Übertragung aus den großen Hörsälen aus der Ulmenstraße 69 Audimax, Arno-Esch Hörsaal 1 und 2 sowie sämtliche Seminarräume aus der Ulmenstraße 69 und zukünftigen Lehrräume an der Universität. Durch im Auftrag enthaltenen Empfänger sind die Räume in der Lage, die Streams der Räume Universitätsweit zu empfangen und auch zu senden. Die Übertragung von einen in den anderen Raum ist Datenschutzrechtlich bereits von der Universität geprüft worden und in die jeweiligen Räume auch in der Touchpaneloberfläche umgesetzt worden. Bei einem Wechsel des Unternehmens müsste die Umsetzung datenschutzrechtlich neu geprüft werden.
Die Steuerung der bereits eingerichteten Räume wurde so programmiert, dass hinzukommende Geräte und Räume integriert werden können ohne, dass eine komplett neue Programmierung notwendig ist. Es ist nur eine Anpassung der bereits programmierten Steuer-Software und Touchpaneloberflächen notwendig. Die Softwareerweiterung kann nur von der Firma Hesse & Partner GmbH vorgenommen werden, da der Quellcode der Basissoftware nicht für andere Firmen zur Verfügung steht. Bei einer anderen Firma müsste eine neue Basissoftware für die bereits ausgestatteten Räume programmiert werden, was zusätzlichen Kosten verursachen würde. Des Weiteren muss bei der neu zu installierenden Software der Datenschutz überprüft erneut überprüft und die bereits ausgestatteten Räume integriert werden. Bei der programmierten Basissoftware von Hesse & Partner ist dies bereits erfolgt.
Es wäre ein höherer Aufwand bei der Wartung, da ein Unternehmen die Geräte überprüft und ein anderes die Steuerung. Es würde bei einer Wartung aber nicht das Gesamtsystem überprüft werden. Dies könnte zu einem Ausfall führen. Durch die Firma Hesse & Partner GmbH wird eine sehr kurze Reaktionszeit bei Störung gewährleistet. Dies müsste durch ein anderes Unternehmen gewährleistet werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: — der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen Zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7