Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Warnow II Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 247-612693
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Warnow II
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Verkehrsangebote auf dem „Teilnetz Warnow II“ mit ca. 1,9 Mio. Zugkm p.a. ab dem Fahrplanwechsel 12/2024 (Jahresfahrplan 2025) bzw. 3,4 Mio. Zugkm p.a. ab dem Fahrplanwechsel 12/2026 (Jahresfahrplan 2027).
Eisenbahnstrecken Rostock Hbf - Warnemünde, Rostock Hbf - Schwaan/Laage - Güstrow, Wismar - Rostock - Tessin, Rostock Hbf - Graal-Müritz/Ribnitz-Damgarten.
Zur Vergabe sind folgende Linien- bzw. Linienabschnitte gelangt:
Verkehrsangebote in Elektrotraktion (E-Netz): Erbringung ab dem Fahrplanwechsel 12/2024 (Jahresfahrplan 2025) auf der S-Bahn Rostock mit den Linien S1 Rostock Hbf – Warnemünde, S2 Warnemünde – Schwaan – Güstrow und S3 Warnemünde – Laage – Güstrow, Einzelleistungen Rostock – Ribnitz-Damgarten; Leistungsumfang ca. 1,9 Mio. Zug km p. a. über eine Laufzeit von 15 Fahrplanjahren.
Verkehrsangebote in Hybridtraktion (Einsatz elektrischer Batterie-Hybridfahrzeuge, H-Netz): Erbringung ab dem Fahrplanwechsel 12/2026 (Jahresfahrplan 2027) im Rostocker Umland mit den Linien RB11 Wismar – Rostock – Tessin und RB12 Bad Doberan – Rostock – Graal-Müritz; Einzelleistungen Rostock – Ribnitz-Damgarten, Leistungsumfang ca. 1,5 Mio. Zug km p. a. über eine Laufzeit von 13 Fahrplanjahren.
Die Leistungserbringung endet für beide Netzteile E-Netz und H-Netz einheitlich zum europäischen Fahrplanwechsel im Dezember 2039.
Die Planung der Fahrzeuganforderungen stellt auf Fahrzeugparks mit 55 cm bis 60 cm - Einstiegshöhe ab, für das E-Netz auf einen Neu- und/oder Gebrauchtfahrzeugpark und für das H-Netz auf einen Neufahrzeugpark. Der Aufgabenträger bietet an, das Risiko der Wiederverwendung von Neufahrzeugen nach Ablauf des zu vergebenden Verkehrsvertrags unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen und eine Wiedereinsatzgarantie auszusprechen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen. Nähere Einzelheiten sind den letztverbindlichen Vergabeunterlagen zu entnehmen, die mit Zuschlag Vertragsbestandteil werden.
Die Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags. Auf die Angabe der tatsächlichen Auftragswerte wird zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen teilnehmender Bieter verzichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Warnow II
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abst-mv.de