Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Warnow II Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 247-612693

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Organisation und Finanzierung von Verkehrsleistungen.

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Warnow II

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 247-612693
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Verkehrsangebote auf dem „Teilnetz Warnow II“ mit ca. 1,9 Mio. Zugkm p.a. ab dem Fahrplanwechsel 12/2024 (Jahresfahrplan 2025) bzw. 3,4 Mio. Zugkm p.a. ab dem Fahrplanwechsel 12/2026 (Jahresfahrplan 2027).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Hauptort der Ausführung:

Eisenbahnstrecken Rostock Hbf - Warnemünde, Rostock Hbf - Schwaan/Laage - Güstrow, Wismar - Rostock - Tessin, Rostock Hbf - Graal-Müritz/Ribnitz-Damgarten.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Vergabe sind folgende Linien- bzw. Linienabschnitte gelangt:

Verkehrsangebote in Elektrotraktion (E-Netz): Erbringung ab dem Fahrplanwechsel 12/2024 (Jahresfahrplan 2025) auf der S-Bahn Rostock mit den Linien S1 Rostock Hbf – Warnemünde, S2 Warnemünde – Schwaan – Güstrow und S3 Warnemünde – Laage – Güstrow, Einzelleistungen Rostock – Ribnitz-Damgarten; Leistungsumfang ca. 1,9 Mio. Zug km p. a. über eine Laufzeit von 15 Fahrplanjahren.

Verkehrsangebote in Hybridtraktion (Einsatz elektrischer Batterie-Hybridfahrzeuge, H-Netz): Erbringung ab dem Fahrplanwechsel 12/2026 (Jahresfahrplan 2027) im Rostocker Umland mit den Linien RB11 Wismar – Rostock – Tessin und RB12 Bad Doberan – Rostock – Graal-Müritz; Einzelleistungen Rostock – Ribnitz-Damgarten, Leistungsumfang ca. 1,5 Mio. Zug km p. a. über eine Laufzeit von 13 Fahrplanjahren.

Die Leistungserbringung endet für beide Netzteile E-Netz und H-Netz einheitlich zum europäischen Fahrplanwechsel im Dezember 2039.

Die Planung der Fahrzeuganforderungen stellt auf Fahrzeugparks mit 55 cm bis 60 cm - Einstiegshöhe ab, für das E-Netz auf einen Neu- und/oder Gebrauchtfahrzeugpark und für das H-Netz auf einen Neufahrzeugpark. Der Aufgabenträger bietet an, das Risiko der Wiederverwendung von Neufahrzeugen nach Ablauf des zu vergebenden Verkehrsvertrags unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen und eine Wiedereinsatzgarantie auszusprechen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität mit zusätzlicher Kapazität Sitzplätze E-Netz/H-Netz, zusätzliche fahrgastrelevante Fahrzeugausstattungsmerkmale E-Netz/H-Netz, zusätzliche Fahrzeuge E-Netz, verbindliche Garantie der ersten täglichen Zugfahrten, höhere Prüfdienstquote Linie S1 Rostock, Angebot höherer garantierter Zufriedenheitswerte in der jährlichen Kundenzufriedenheitsanalyse (Hinweis: Über alle Zuschlagskriterien - betreffend die Qualität und die über die Vertragslaufzeit hochgerechten Angebotspreise - wurde ein fiktiver Wertungsgesamtpreis ermittelt. Die Angabe von Gewichtungen erfolgt insoweit hilfsweise.) / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 90
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen. Nähere Einzelheiten sind den letztverbindlichen Vergabeunterlagen zu entnehmen, die mit Zuschlag Vertragsbestandteil werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags. Auf die Angabe der tatsächlichen Auftragswerte wird zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen teilnehmender Bieter verzichtet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 247-612693
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Warnow II

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abst-mv.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/02/2022