Full-Service-Leasing

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwoges.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rsg-nb.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Full-Service-Leasing

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34100000 Kraftfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH führt die Ausschreibung für ihr Tochterunternehmen, die Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg (RSG), durch. Die RSG ist für infrastrukturelles und technisches Facility Management zuständig. Sie ist verantwortlich in den Bereichen Hausmeisterleistungen, Servicetätigkeiten für Gewerbeimmobilien, Parkraumbewirtschaftung, Grünlandpflege und Winterdienst sowie Objektmanagement. Für die Ausübung der Tätigkeiten werden Fahrzeuge benötigt. Daher ist es beabsichtigt, 39 Fahrzeuge (Transporter und Kastenwagen) mit verschiedenen Ausstattungsmerkmalen mit verschiedenen Service-Paketen wie Wartung und Instandhaltung, Reifenmanagement, Kfz-Steuern und Rundfunkgebühren (siehe Leistungsverzeichnis) zu leasen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH führt die Ausschreibung für ihr Tochterunternehmen, die Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg (RSG), durch. Die RSG ist für infrastrukturelles und technisches Facility Management zuständig. Sie ist verantwortlich in den Bereichen Hausmeisterleistungen, Servicetätigkeiten für Gewerbeimmobilien, Parkraumbewirtschaftung, Grünlandpflege und Winterdienst sowie Objektmanagement. Für die Ausübung der Tätigkeiten werden Fahrzeuge benötigt. Daher ist es beabsichtigt, 39 Fahrzeuge (Transporter und Kastenwagen) mit verschiedenen Ausstattungsmerkmalen mit verschiedenen Service-Paketen wie Wartung und Instandhaltung, Reifenmanagement, Kfz-Steuern und Rundfunkgebühren (siehe Leistungsverzeichnis) zu leasen. Die Lieferung soll in dem Zeitraum vom 01.06.2022 bis 31.12.2022 erfolgen entsprechend eines Terminplans. Der Leasingvertrag wird für 24 Monate abgeschlossen. Fahrzeugfarbe ist weiß. Es werden die allgemeinen Leasingbedingungen des Bieters akzeptiert.

Die weißen Fahrzeuge sollen mit dem Firmenlogo der RSG beklebt werden. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden.

Das Bekleben der Fahrzeuge und die Entfernung des Logos nach Vertragsende wird von der RSG übernehmen.

Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistungen erfolgen in deutscher Sprache.

Für das Angebot ist zwingend das Formblatt 633 zu nutzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 008-015059
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[01/22_VST]“.

Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis einschließlich 09.02.2022 zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.

Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.

Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.

Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,

— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,

— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,

— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,

— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.

Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird.

Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird verwiesen auf § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften 6 / 6 geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/02/2022