Full-Service-Leasing
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwoges.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rsg-nb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Full-Service-Leasing
Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH führt die Ausschreibung für ihr Tochterunternehmen, die Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg (RSG), durch. Die RSG ist für infrastrukturelles und technisches Facility Management zuständig. Sie ist verantwortlich in den Bereichen Hausmeisterleistungen, Servicetätigkeiten für Gewerbeimmobilien, Parkraumbewirtschaftung, Grünlandpflege und Winterdienst sowie Objektmanagement. Für die Ausübung der Tätigkeiten werden Fahrzeuge benötigt. Daher ist es beabsichtigt, 39 Fahrzeuge (Transporter und Kastenwagen) mit verschiedenen Ausstattungsmerkmalen mit verschiedenen Service-Paketen wie Wartung und Instandhaltung, Reifenmanagement, Kfz-Steuern und Rundfunkgebühren (siehe Leistungsverzeichnis) zu leasen.
Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH führt die Ausschreibung für ihr Tochterunternehmen, die Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg (RSG), durch. Die RSG ist für infrastrukturelles und technisches Facility Management zuständig. Sie ist verantwortlich in den Bereichen Hausmeisterleistungen, Servicetätigkeiten für Gewerbeimmobilien, Parkraumbewirtschaftung, Grünlandpflege und Winterdienst sowie Objektmanagement. Für die Ausübung der Tätigkeiten werden Fahrzeuge benötigt. Daher ist es beabsichtigt, 39 Fahrzeuge (Transporter und Kastenwagen) mit verschiedenen Ausstattungsmerkmalen mit verschiedenen Service-Paketen wie Wartung und Instandhaltung, Reifenmanagement, Kfz-Steuern und Rundfunkgebühren (siehe Leistungsverzeichnis) zu leasen. Die Lieferung soll in dem Zeitraum vom 01.06.2022 bis 31.12.2022 erfolgen entsprechend eines Terminplans. Der Leasingvertrag wird für 24 Monate abgeschlossen. Fahrzeugfarbe ist weiß. Es werden die allgemeinen Leasingbedingungen des Bieters akzeptiert.
Die weißen Fahrzeuge sollen mit dem Firmenlogo der RSG beklebt werden. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden.
Das Bekleben der Fahrzeuge und die Entfernung des Logos nach Vertragsende wird von der RSG übernehmen.
Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für das Angebot ist zwingend das Formblatt 633 zu nutzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[01/22_VST]“.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis einschließlich 09.02.2022 zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften 6 / 6 geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland