Rahmenvertrag zur Lieferung von Notebooks 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 22315048
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sis-schwerin.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Notebooks 2022
Rahmenvertrag zur Lieferung von Notebooks 2022
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH, Inventarverwaltung, Eckdrift 43-45 19061 Schwerin
Rahmenvertrag zur Lieferung von Notebooks.
Lieferung von ca. 820 Notebooks unterschiedlicher Leistungsklassen inklusive Zubehör.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung FB 124 oder gleichwertiger Art, bzw. aktuelle Unterlagen Finanzamt, Krankenkasse, Berufs- oder Handelsregisterauszug.
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
und Bietererklärungen
Eigenerklärung zur Eignung FB 124 oder gleichwertiger Art, bzw. Erklärung des Bewerbers über seinen Umsatz über vergleichbare Dienstleistungen (nach §45 VgV) der letzten 3 Jahre, Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
Eigenerklärung zur Eignung FB 124 oder gleichwertiger Art, bzw. mindestens 3 Referenzangaben für ähnliche Projekte mit Angabe zu Auftragswert, Leistungszeit und Ansprechpartner mit Tel.-Nr., Firmenprofil, Unternehmensstruktur, Mitarbeiteranzahl, Mitarbeiterqualifikation, Servicestandort/te inkl. Mitarbeiteranzahl.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Frist zur Angebotsabgabe
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation".
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYRCY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.