Generalplanungsleistungen ab LP 4 zur Sanierung Weinbergschule Schwerin, Eutiner Straße 3, 19057 Schwerin Referenznummer der Bekanntmachung: 3121081
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leezen
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://neues-ufer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen ab LP 4 zur Sanierung Weinbergschule Schwerin, Eutiner Straße 3, 19057 Schwerin
Generalplanung ab LP 4 für die
- Gebäudeplanung,
- Tragwerksplanung
- Freianlagenplanung
- die haustechnische Planung (Sanitär, Heizung, Lüftung, Stark- und Schwachstrom)
- die Brandschutzplanung und Bauüberwachung
- die Bauphysik (Wärme- und Schallschutz, einschl. Akustik)
Weinbergschule Eutiner Straße 3 19057 Schwerin
Gegenstand der Planung ist die Sanierung der Weinbergschule Schwerin.
Grundlage für die weiteren Planungsschritte ist die vorliegende Genehmigungsplanung Nach der Kostenberechnung zum Förderantrag wird mit Bruttokosten von 2,485 Mio. EUR gerechnet.
Das vorliegende Vergabeverfahren beinhaltet Architektur- sowie Objekt- und Fachplanerleistungen.
Der Auftragnehmer erstellt die Ausführungsplanung in der Leistungsphase 4 der HOAI als Grundlage der Bearbeitung der Leistungsphasen 5 bis 7 der HOAI und ist für die Bauüberwachung und Dokumentation in der Leistungsphase 8 verantwortlich.
Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist bis Ende 2022 zu realisieren.
Das von der Weinbergschule genutzt Gebäude ist eine Anfang der 70er Jahre entstandene Kindertagesstätte. Sie wurde 1991 vom Diakoniewerk Neues Ufer übernommen und für die Schulnutzung umgebaut. 2001 erfolgt mit der Überdachung des Innenhofes eine erste Erweiterung. Aktuell lernen in der Weinbergschule 100 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Alter von 6-19 Jahren. Einige Schülerinnen und Schüler haben eine Schwerstmehrfachbehinderung (ca. 10 %).
Teile der technischen Gebäudeausrüstung und des Grundrisses stammen noch aus der Bauzeit. Aus diesem Grund entspricht z.B. die Breite der Flure nicht den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung. Mit einer Breite von rd. 1,20 m bieten sie nicht die erforderlichen Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzer. Da heute 10% der Schüler auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist eine barrierefreie Gestaltung des Gebäudes wichtig.
Seit der Sanierung 1991 haben sich die geltenden Baunormen und Standards weiterentwickelt. Deshalb entsprechen insbesondere der Brandschutz und die Akustik nicht mehr den aktuellen Anforderungen.
Die Fußböden, Sanitärausstattung, Türen, Eingangselemente und der Aufzug usw. sind verschlissen und dringend erneuerungsbedürftig.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 4 bis 7. Der Abruf weiterer Leistungsphasen, Besonderer und Zusätzlicher Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen, Besonderer und Zusätzlicher Leistungen besteht nicht.
unbekannt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe MHB ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mhb-planer.de
Fachplaner
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYRCE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.