Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter", Teilneubau Haus 3 - Los 611 - Ausstattung Lehrküche / Hauswirtschaft, 19303 Dömitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020166
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter", Teilneubau Haus 3 - Los 611 - Ausstattung Lehrküche / Hauswirtschaft, 19303 Dömitz
Los 611 - Ausstattung Lehrküche / Hauswirtschaft
Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter" Dömitz Roggenfelder Str. 30 A 19303 Dömitz
Lieferung und Montage einer Hauswirtschaft-/ Lehrkücheneinrichtung im Erdgeschoss des Teilneubaus im Schulzentrum "Fritz Reuter" mit folgender Ausstattung:
- Lehrer- und Schülertische, Lehrer- und Schülerstühle, Sicherheitsausstattung, Küchenzeile mit Einbaumöbeln wie Backofen und Mikrowelle, Umbauschränke für Kühlschrank und Gefrierschrank, Elektrogeräte wie Waschmaschine, Wäschetrockner und Geschirrspülmaschine als Einbaugeräte, Lagerschränke, 3 Küchenzeilen mit Unterbauten, Spülen, Induktionskochfeld und Plasma-Norm- Umluftfilterhaube
Die "Allgemeine Ausstattung Kostengruppe 610" (Einrichtung Loses Mobiliar), "Besondere Ausstattung Kostengruppe 620" (Festes Mobiliar Werkraum) und "Sonstige Ausstattung Kostengruppe 690" (Sonderleistungen) sind Bestandteil dieser Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kirsch Küchen
Ort: Dörentrup
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YD8S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.