Mobile Forstverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: LAFO-2022-0018
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malchin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-mv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wald-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Forstverwaltung
Beschaffung eines Softwaresystems mit zugehöriger Entwicklungs- und Laufzeitumgebung für den Aufbau einer mobilen Forstverwaltung für die Landesforst M-V - Anstalt des öffentlichen Rechts
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern AöR
Betriebsteil Forstplanung, Versuchswesen, Informationssysteme
Zeppelinstraße 3
19061 Schwerin
Sofern eine körperliche Präsenz für die Erbringung von Teilen der Leistung nicht erforderlich ist, kann die Leistung auch in den Räumen des Auftragnehmers erbracht werden
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung eines Softwaresystems mit zugehöriger Entwicklungs- und Laufzeitumgebung, das dabei hilft, die Schaffung einer mobilen Forstverwaltung voranzutreiben.
Dadurch sollen den Nutzern mobiler Geräte so einfach wie möglich Fachapplikationen zur Verfügung gestellt werden können. Diese sollen auf der Grundlage digitaler Karteninformationen mit Hilfe mobiler "GIS-Funktionen" und ausgelagerter Fachdaten im Wald zum Einsatz kommen. Die in den Fachanwendungen genutzten GIS-Funktionen und Funktionalitäten zum Einbinden von Fachdaten müssen durch die Entwicklungs- und Laufzeitumgebung bereitgestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung sind außerdem die ersten zwei dieser Fachapplikationen auf der Grundlage der Entwicklungs- und Laufzeitumgebung zu entwickeln und bereitzustellen. Dabei geht es um die Verfügbarkeit spezifischer Waldinformationen u.a. aus dem Wirtschaftsbuch in Form einer WaldInfo-App und um die Verfügbarmachung eines Fachverfahrens zur sofortigen Schadflächenerfassung (eWSM). Mit der Erfassung, Bearbeitung und Auswertung von Daten vor Ort soll die Doppelerfassung (Papier/EDV) verringert und die Informationsverfügbarkeit verbessert werden.
Das zu beschaffende Softwaresystem muss daher mindestens aus den Bestandteilen Entwicklungs- und Laufzeitumgebung, WaldInfo-App und eWSM-App bestehen.
Damit werden folgende Ziele verfolgt:
- Sicherstellung einer aktuellen Software-Arbeitsumgebung nach dem Stand der Technik
- Verwirklichung bestehender Fachanforderungen
- Schaffung von Arbeitserleichterungen nach einer Eingewöhnungsphase
- perspektivische Zusammenführung der eingesetzten Softwareprodukte
- Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs
- Konfiguration und Bereitstellung des Gesamtsystems
- Erhalt von Unterstützungsleistungen, Schulungen, Support und Service auf Basis eines EVB-IT Systemvertrags.
Dazu zählt folgender Liefer- und Leistungsumfang in Kurzform:
- Erstellung der Feinspezifikation auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und der Fachworkshops
- Bereitstellung einer voll funktionsfähigen Software auf einer zeitgemäßen technischen Plattform
- Erstellung der Fachapplikationen WaldInfo-App und eWSM-App inklusive Dokumentation für Entwickler, Anwender, Betreuer und Administratoren
- Migrationsleistungen zur Einbindung des neuen Systems in die bestehende IT-Landschaft (inklusive Dokumentation, Tests und unterstützenden Auswertungen)
- Durchführung von separaten Schulungen für die Nutzergruppen Key-User (auch Fachbetreuer und Administratoren) und Endanwender inkl. Erstellung der Schulungsunterlagen
- Herstellung der Betriebsbereitschaft von Entwicklungs- und Laufzeitumgebung und der entwickelten Apps
- Lieferung der Entwicklungs- und Laufzeitumgebung und der entwickelten Apps
- Erstellung von Einführungskonzept, Betriebskonzept sowie Rechte- und Rollenkonzept für das Gesamtsystem und unter Berücksichtigung der entwickelten Anwendungen
- Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit
- Verfügbarmachung des Quellcodes der entwickelten Fachanwendungen laut EVB-IT-Systemvertrag während der gesamten Vertragslaufzeit
- Bereitstellung aller Programmstände während der gesamten Vertragslaufzeit zusammen mit den jeweiligen Change-Logs und den erforderlichen Installationsanleitungen per Download oder auf einem Datenträger
Bieterpräsentationen finden in der Kalenderwoche 14/2022 im Betriebsteil Forstplanung, Versuchswesen, Informationssysteme (Zeppelinstraße 3, 19061 Schwerin) statt. Angesetzt wird ein Arbeitstag je Präsentation. Die Termine werden kurzfristig vereinbart.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister. (Bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich.
— das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n,
— das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde,
— das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt,
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig,
— über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
— Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweismöglich,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
— Der Auftraggeber fordert mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn nachfolgende Leistungsinhalte zum Leistungsumfang der Referenzleistung gehörten:
- Customizing / Anpassungen
- Herstellung der Betriebsbereitschaft
- Konzeptionierung
- Migrationsleistungen
- Schulungen
Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III. 1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
- Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, seinen Beschäftigten bei der Ausführung der zu vergebendenLeistung mindestens ein Stundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen.
- Die Leistungserbringung soll unter Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen erfolgen.
- Projektsprache ist deutsch auf C2-Niveau.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt,
— Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen sich regelmäßig anhand der Versionsnummern über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Angebote die in einer veralteten Version der Vergabeunterlagen eingereicht werden, sind von der Wertung auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.