Lieferung Mehrzweckgeräteträger mit Mähgeräten SM Demmin Referenznummer der Bekanntmachung: 122044
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustrelitz
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17235
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Mehrzweckgeräteträger mit Mähgeräten SM Demmin
Es ist vorgesehen einen Mehrzweckgeräteträger inkl. Randstreifen-/Leitpfostenmähgerät und Heckauslegermähgerät zu beschaffen. Das Einsatzgebiet des Fahrzeugs umfasst alle klassifizierten Straßen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Einsatz soll in der Sommerperiode überwiegend zur Bankett-, Graben- und Böschungsmahd erfolgen. Als Frontanbau ist ein Anbau-/Randstreifenmähgerät inklusive Leitfpostenmähgerät und ein Auslegermähgerät für den Heckaufbau ausgeschrieben. Weiterhin gehören sommertypische Leistungen wie das Waschen von Leitpfosten, das Waschen von Verkehrszeichen, das Kehren von Straßen, Schneiden von Hecken usw. zum Verwendungszweck des Fahrzeuges.
In der Winterperiode ist als Frontanbau ein Vorbauschneepflug (ca. 1,0t) anzupassen. Der Betrieb einer Schneeschleuder (ca. 1,3t) und eines Anhänger-Streugerätes/FS30 ist vorgesehen. Lieferung und Einbau eines Torsionsrahmens für den Lastenausgleich ist zu prüfen und bei Erfordernis einzuplanen.
- Mehrzweckgeräteträger mit Kommunal- und Leistungshydraulik
- Motorleistung mind. 200 KW
- Geräteantrieb über Frontzapfwelle und Kommunal/Leistungshydraulik
- Eine Wechsellenkung / ein Kippzylinder werden nicht benötigt
- Aufnahme und Betrieb von Front- und Heckaufbaugeräten
- Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, um in der Winterperiode ein ca. 3,0 – 3,5 m3 Aufsatzstreugerät und ein Frontschneepflug (ca.1,0 t / Frontanbau), sowie in Einzelfällen statt Frontschneepflug eine Schneeschleuder/-fräse (bis ca. 1,3 t / Frontanbau) aufzunehmen. Vorerst erfolgt jedoch der Einsatz eines Anhängestreugerätes – eine entsprechende Anhängerkupplung/entsprechende Anhängelast ist anzubieten.
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Im Sommereinsatz soll ein Randstreifenmähgerät inklusive Leitpfostenmähgerät betrieben werden. Ein Torsionsrahmen für den Lastenausgleich ist nur bei Erfordernis einzuplanen
- Hydraulikanschlüsse für den 2. Kreislauf mit Schraubkupplungen
- Im Fahrerhaus werden 1 / 12 Volt Steckdose und 2 / 24 Volt Steckdosen (für Mähgerät und vorausschauend evtl. für einen Aufsatzstreuer) sowie genormte Schnittstellen für die An-/Aufbaugeräte (UES 6) benötigt
- Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustrelitz
Postleitzahl: 17235
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]