Planungsleistungen für den Neubau der Grund- und Regionalschule in 19230 Picher Referenznummer der Bekanntmachung: 3121073
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagenow
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://amt-hagenow-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau der Grund- und Regionalschule in 19230 Picher
Planungsleistungen für den Neubau einer Schule in Picher - in Anlehnung an HOAI 2021, Los 1: Objektplanung "Gebäude und Innenräume" sowie Wärme-, Schall- und Brandschutz sowie Objektplanung "Freianlagen", Los 2: Fachplanung "Tragwerksplanung", Los 3: Fachplanung "Technische Ausrüstung, hier: Heizung, Wasser, Abwasser, Sanitär und Lüftung" und Los 4: Fachplanung "Technische Ausrüstung, hier Elektro, Blitzschutz, Datenleitungen und Kommunikationstechnik"
Objektplanung "Gebäude und Innenräume"
19230 Picher
Planungsleistungen in Anlehnung an HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 "Gebäude und Innenräume"
Die Planungsleistungen beziehen sich auf die LP 1 bis 9 der HOAI. Die Leistungsbilder werden stufenweise vergeben: Nach LP 1 bis 4 werden die LP 5 bis 9 der HOAI optional - abhängig von der Fördermittelzusage - Anschluss an die LP 1 bis 4 stufenweise beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche über die HOAI hinaus geltend gemacht werden.
unbekannt
Fachplanung "Tragwerksplanung"
19230 Picher
Planungsleistungen in Anlehnung an HOAI 2021, Teil 4 Abschnitt 1 "Tragwerksplanung"
Die Planungsleistungen beziehen sich auf die LP 1 bis 9 der HOAI. Die Leistungsbilder werden stufenweise vergeben: Nach LP 1 bis 4 werden die LP 5 bis 9 der HOAI optional - abhängig von der Fördermittelzusage - Anschluss an die LP 1 bis 4 stufenweise beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche über die HOAI hinaus geltend gemacht werden.
unbekannt
Fachplanung "Technische Ausrüstung, hier: Heizung, Wasser, Abwasser, Sanitär und Lüftung"
19230 Picher
Planungsleistungen in Anlehnung an HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung"
Die Planungsleistungen beziehen sich auf die LP 1 bis 9 der HOAI. Die Leistungsbilder werden stufenweise vergeben: Nach LP 1 bis 4 werden die LP 5 bis 9 der HOAI optional - abhängig von der Fördermittelzusage - Anschluss an die LP 1 bis 4 stufenweise beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche über die HOAI hinaus geltend gemacht werden.
unbekannt
Fachplanung "Technische Ausrüstung, hier Elektro, Blitzschutz, Datenleitungen und Kommunikationstechnik"
19230 Picher
Planungsleistungen in Anlehnung an HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung"
Die Planungsleistungen beziehen sich auf die LP 1 bis 9 der HOAI. Die Leistungsbilder werden stufenweise vergeben: Nach LP 1 bis 4 werden die LP 5 bis 9 der HOAI optional - abhängig von der Fördermittelzusage - Anschluss an die LP 1 bis 4 stufenweise beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche über die HOAI hinaus geltend gemacht werden.
unbekannt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ain plan gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: http://www.lap-consult.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ECOPLAN GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14193
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ECOPLAN GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14193
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYRE1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.