Beschaffung von drei Standardtraktoren mit Frontpoltereinrichtung, Konstantzugfunkwinde mit Seilausstoss und Rückfahreinrichtung mit Lenkrad Referenznummer der Bekanntmachung: LAFO-2022-0016
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malchin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-mv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wald-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von drei Standardtraktoren mit Frontpoltereinrichtung, Konstantzugfunkwinde mit Seilausstoss und Rückfahreinrichtung mit Lenkrad
Beschaffung von 3 Standardtraktoren mit Frontpoltereinrichtung, Konstantzug-funkwinde mit Seilausstoss und Rückfahreinrichtung mit Lenkrad.
Die Anforderungen nach DIN EN ISO 11850 müssen für die angebotenen Traktoren erfüllt werden.
Die Ausstattungsmerkmale, insbesondere die durch den Auftraggeber gestellten Mindestanforderungen, sind dem Leistungsverzeichnis (Datei 04.0. der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Lieferung von einem Standardtraktor mit Frontpoltereinrichtung, Konstantzugfunkwinde mit Seilausstoss und Rückfahreinrichtung mit Lenkrad für das Forstamt Billenhagen
Forstamt Billenhagen, Billenhagen 3, 18182 Blankenhagen
Beschaffung von einem Standardtraktor mit Frontpoltereinrichtung, Konstantzugfunkwinde mit Seilausstoss und Rückfahreinrichtung mit Lenkrad.
Die Anforderungen nach DIN EN ISO 11850 müssen für den angebotenen Traktor erfüllt werden.
Die Ausstattungsmerkmale, insbesondere die durch den Auftraggeber gestellten Mindestanforderungen, sind dem Leistungsverzeichnis (Datei 04.0. der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Lieferung von einem Standardtraktor mit Frontpoltereinrichtung, Konstantzugfunkwinde mit Seilausstoss und Rückfahreinrichtung mit Lenkrad für das Forstamt Mirow
Forstamt Mirow, R.-Breitscheid-Str. 26, 17252 Mirow
Beschaffung von einem Standardtraktor mit Frontpoltereinrichtung, Konstantzugfunkwinde mit Seilausstoss und Rückfahreinrichtung mit Lenkrad.
Die Anforderungen nach DIN EN ISO 11850 müssen für den angebotenen Traktor erfüllt werden.
Die Ausstattungsmerkmale, insbesondere die durch den Auftraggeber gestellten Mindestanforderungen, sind dem Leistungsverzeichnis (Datei 04.0. der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Lieferung von einem Standardtraktor mit Frontpoltereinrichtung, Konstantzugfunkwinde mit Seilausstoss und Rückfahreinrichtung mit Lenkrad für das Forstamt Neu Pudagla
Forstamt Neu Pudagla, 17459 Neu Pudagla
Beschaffung von einem Standardtraktor mit Frontpoltereinrichtung, Konstantzugfunkwinde mit Seilausstoss und Rückfahreinrichtung mit Lenkrad.
Die Anforderungen nach DIN EN ISO 11850 müssen für den angebotenen Traktor erfüllt werden.
Die Ausstattungsmerkmale, insbesondere die durch den Auftraggeber gestellten Mindestanforderungen, sind dem Leistungsverzeichnis (Datei 04.0. der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister. (Bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich.
— das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n,
— das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde,
— das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt,
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig,
— über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
— Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweismöglich,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
— Der Auftraggeber fordert eine Referenz über die Lieferung von einem Traktor inkl. Anbaugeräten aus den letzten 3 Jahren. Die in der Referenz benannte Lieferung muss den angebotenen Traktoren entsprechen oder vergleichbar sein, die Erfüllung der DIN EN ISO 11850 muss durch die benannten Referenzlieferungen noch nicht erfüllt sein. Die Referenzen für die Winde, können auch durch den Windenhersteller erbracht werden.
Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III. 1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Es sollen keine Waren Gegenstand der Leistung sein, welche unter Missachtung der IILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt wurden, die Leistungserbringung soll unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Durch den/die erfolgreichen Bieter ist nach Vertragsschluss eine Sicherheitsleistung zu erbringen (Mängelansprüchebürgschaft),weitere Angaben zur Bürgschaftshöhe und Fristen sind in den Vergabeunterlagen definiert,
— Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt,
— Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen sich regelmäßig anhand der Versionsnummern über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Angebote die in einer veralteten Version der Vergabeunterlagen eingereicht werden, sind von der Wertung auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.