Transformatoren Referenznummer der Bekanntmachung: VLP-002-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagenow
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vlp-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transformatoren
Ausgeschrieben wird die Errichtung (Bau) von elf neuen Transformatorstationen für Ladestationen für den Buslinienverkehr (Vertragsgegenstand) in drei Teillosen. Die Leistung umfasst sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der baulichen Anlagen und
zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind.
Los 1
Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH Bahnhofstraße 125 19230 Hagenow
Jeweils eine Transformatorstation für die Betriebsteile in
1.) Wittenburg
2.) Hagenow
3.) Lübtheen
Los 2
Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH Bahnhofstraße 125 19230 Hagenow
Jeweils eine Transformatorstation für die Betriebsteile in
1.) Boizenburg
2.) Schwerin
3.) Lübz
4.) Plau am See
Los 3
Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH Bahnhofstraße 125 19230 Hagenow
Jeweils eine Transformatorstation für die Betriebsteile in
1.) Dömitz
2.) Crivitz
3.) Sternberg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAXRZU6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind."
Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit
- ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder
- der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).