Erweiterung Grundschule ahrenshagen-Daskow - Los 1 Objektplanung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ribnitz-Damgarten
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ribnitz-damgarten.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung Grundschule ahrenshagen-Daskow - Los 1 Objektplanung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Ahrenshagen-Daskow plant am vorhandenen Schulstandort einen eingeschossigen, nichtunterkellerten Erweiterungsbau in Massivbauweise.

Am vorhandenen Standort wird eine ganztägige Grundschule betrieben. Der derzeitige Bestand setzt sich aus einem zweigeschossigen, denkmalgeschützten Gebäude mit Mansarddach und einem eingeschossigen Flachdachgebäude zusammen. Beide Gebäude werden im Erdgeschoss für den Schulbetrieb genutzt. Der Hortbetrieb erfolgt in den Dachgeschossräumen, sowie in den Gruppen- und Klassenräumen im Erdgeschoss des denkmalgeschützten Gebäudes. Im Flachbau sind neben den Gruppen und Unterrichtsräumen eine Lehrküche und Pausenaufenthaltsmöglichkeiten vorhanden. WC-Räume befinden sich im Flachbau und im Obergeschoss des denkmalgeschützten Gebäudes. Der barrierefreie Zugang ist derzeit nur im eingeschossigen Gebäude über eine Rampe möglich Der Erweiterungsbau soll die barrierearme Verbindung zwischen den beiden bestehenden Schulgebäuden herstellen, sowie 3 zusätzlich benötigte Klassenräume und ein behindertengerechtes WC enthalten.

Die hierzu notwendigen Planungsleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 als Grundleistungen für die Objektplanung gemäß Anlage 10 der HOAI 2021, sowie zusätzliche Leistungen für die notwendige Zuarbeit bei der Fördermittelantragstellung der Auftraggeberin sollen beauftragt werden. Weitere besondere Leistungen können von der Auftraggeberin jeweils einzeln und gesondert beauftragt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Ahrenshagen-Daskow

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das neu zu errichtende Gebäude soll 3 Funktionsbereiche haben:

- Klassenräume (3 Stück)

- Behinderten-WC

- Flurbereich mit Garderobe und Aufenthaltsbereich

- barrierearme Verbindung zwischen beiden Gebäuden

Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Leistungen:

- Grundleistungen der Objektplanung mit durchschnittlichen Planungsanforderungen gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 3 bis 9 (gemäß Anlage 10.1 der HOAI 2021)

- Fördermittelantragstellung mit Erstellung notwendiger Planungsunterlagen, Verwendungsnachweise beim Fördermittelgeber

Hierzu werden von der Auftraggeberin Planungsunterlagen aus dem Jahr 2013 bereitgestellt. Diese weisen die Planungstiefe einer fertiggestellten Entwurfsplanung auf. Im Zuge der Leistungserbringung ist die bereitgestellte Entwurfsplanung als Grundlage für die weiterführende Planung zu verwenden und auf Übereinstimmung mit den aktuell und den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen und zu berücksichtigenden Regelwerken zu prüfen. Es wird ausdrücklich auf die Berücksichtigung der kürzlich herausgegebenen Schulbauempfehlung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen.

Weiterhin ist die Planung in Abstimmung mit dem Schulträger, der Schulleitung, dem Hortbetreiber und den zuständigen Dienststellen des Landkreises Vorpommern-Rügen fortzuschreiben.

Weitere Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung, die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung und Sanitär), die Freinanlagenplanung, die Brandschutzplanung und die Planungen des Wärme- und Schallschutzes beauftragt die Auftraggeberin selbst und stellt diese dem Bieter zur Verfügung. Der Bieter hat im Rahmen seiner Architektenplanungsleistung die Schnittstellenverantwortung und integriert die Fachplanung in seine Objektplanung in das Gebäude in Massivbauweise. Die Planungsleistung des Bieters besteht deshalb in hohem Maße in der Koordination der von der Auftraggeberin separat beauftragten Fachplaner.

Der Bieter schuldet das Gebäude funktionsfähig und schlüsselfertig unter Ausschluss der von der Auftraggeberin beizustellenden Fachplanung und der Lieferung und Montage der von ihm beizustellenden Anlagen der technischen Ausrüstung (TGA).

Nachdem der Bieter der Auftraggeberin eine dauerhaft genehmigungsfähige Entwurfsplanung vorgelegt hat, stellt er sämtliche Unterlagen und Leistungen der separat von der Auftraggeberin beauftragten Fachplaner zusammen und fertigt den vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrag. Hierfür wird eine Bearbeitung innerhalb von vier Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Der Bieter fertigt die Ausführungsplanung unter Integration der Fachplanerleistungen an, bereitet die Vergabe der Bauleistungen vor, er wirkt bei der Vergabe der Bauleistungen mit, er betreut die Baumaßnahme im Sinne der örtlichen Bauüberwachung und er betreut das Gebäude im Gewährleistungszeitraum im Sinne der LP 9. Bei der schlüsselfertigen Errichtung des Gebäudes hat der Bieter die Schnittstellenverantwortung für die von der Auftraggeberin separat beauftragten Leistungen der technischen Gebäudeausstattung und Freianlagen. Der Bieter erstellt hierfür Bauablaufpläne unter Einbeziehung der weiteren Gewerke, so dass im Ergebnis eine reibungslose Anlieferung und zügige Montage während des laufenden Schulbetriebes zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gebäudes zum vereinbarten Zeitpunkt ermöglicht wird.

Die Planungsvergabe erfolgt über ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV. Der Bewerber, der auf Grundlage der Bewertungskriterien die bestmögliche Lösung der Aufgabe erwarten lässt, erhält den Auftrag. Es ist vorgesehen, die unter Pkt. 1.4 aufgeführten Leistungen in 2 Stufen zu beauftragen: Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der der Leistungsphasen 3-4 auf Grundlage der Anlage 10 HOAI 2021. Hier wird eine Bearbeitung innerhalb von 4 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die Stufe 2 beinhaltet die Leistungen der Leistungsphasen 5-9 auf Grundlage der Anlage 10 HOAI 2012. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Bewerberbogen/Teilnahmeantrag enthält die in der EEE abgefragten Erklärungen, um zusätzliche / detaillierte Abfragen der Eignungsprüfung zu erhalten. Das Ausfüllen einer EEE ist auf Grund des zwingend digitalen Ausfüllens des Bewerberbogens entbehrlich (siehe auch VI.3 dieser Bekanntmachung).

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 221-582721
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.

2.) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 07. Dezember 2020 an den Auftraggeber über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.

3.) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.

4.) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Auftraggeber kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.

5.) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.

6.) Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

7.) Weitere Fachplanungsleistungen für Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung und Sanitär), Freinanlagenplanung, Brandschutzplanung und Planungen des Wärme- und Schallschutzes sind Gegenstand gesonderter Ausschreibungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.) gegen § 134 verstoßen hat oder 2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktstellen des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/02/2022