Lieferung von Handtuchpapier und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 505/2022

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.med.uni-rostock.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17eba6d2f78-9caa4324ea72744
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.vergabemarktplatz-mv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Handtuchpapier und Zubehör

Referenznummer der Bekanntmachung: 505/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33763000 Papierhandtücher
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand diesen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die wirtschaftliche und termingerechte Belieferung des Bedarfs an Handtuchpapier und Zubehör.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Handtuchpapier und Zubehör

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2022
Ende: 31/03/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann zweimal um zwölf weitere Monate zu den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung verlängert werden. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Auftraggeberin. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch der Auftragnehmerin auf Inanspruchnahme der Option.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

-Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie bzw. Nachweis, dass der Bieter zur gewerbsmäßigen Erbringung der Leistung berechtigt ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,

-Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft vollständig und pünktlich nachgekommen ist,

-Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 3 GWB, § 42 VgV vorliegen bzw. § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung erfolgt sind,

-Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB vorliegen,

-Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 9 Absatz 4 VgG

M-V vorliegen,

-Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Auflagen zur Einhaltung der Zahlung von gesetzlichen Mindestlöhnen und ILO-Kernarbeitsnormen gemäß VgG M-V sicherstellt,

-Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich verpflichtet, die Obliegenheiten gemäß Verpflichtungsgesetz (VerpflG) gewissenhaft zu erfüllen,

-Nachweis zur entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung durch Vorlage der Police (in Kopie) bzw. Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen,

-Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes M-V und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) zusichert.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-Referenzliste mit der Angabe von mindestens 3 in Art und Umfang vergleichbaren Lieferungen/Leistungen aus den letzten 3 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die Universitätsmedizin Rostock möchte zukünftig im Bereich der Händetrocknung ausschließlich mit dem

• System des Handtuchpapier und der Handtuchspender, genannt PeakServe von der Firma Essity / Tork arbeiten.

Die UMR plant die Umstellung der Systeme des Handtuchpapiers und das Handtuchpapier aufgrund der Verbesserung der Qualität, Sicherheit und Hygiene. Zum derzeitigen Zeitpunkt existiert ausschließlich nur ein patentrechtliches, geschütztes Handtuch und der Handtuchspender, dass diese Anforderungen an einer erhöhten Verbesserung gewährleisten kann. Das System PeakServe bietet durch seine patentrechtlich geschützte Entnahme des Handtuchpapiers eine Reihe von Vorteilen, welche lediglich nur dieses System garantiert. Die Patente mit den international anerkannten Nummern sind beigefügt.

• EP 2 731 896 B1 Spender und Stapel aus blattförmigen Produkten vom 13.07.2011

• EP 2 911 566 B1 Spender mit einer Abscheidungseinheit vom 26.10.2012

• EP 2 911 564 B1 Abscheidungseinheit und Spender mit einer Abscheidungseinheit vom 26.10.2012

• EP 2 911 565 B1 Abscheidungseinheit und Spender mit einer Abscheidungseinheit vom 08.03.2013

• EP 2 911 566 B1 Spender mit einer Abscheidungseinheit vom 26.10.2012

• EP 3 157 403 B1 Spender und Verfahren zum nachfüllen eines Spenders vom 19.06.2014

• EP 2 731 897 B1 Stapel von ineinander gefalteten Hygieneprodukten vom 13.07.2011

• EP 2 751 001 B1 Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Stapels aus gefalteten Hygieneartikeln vom 31.08.2011

• EP 3 157 402 B1 Stapel einer z-förmig gefalteten Materialbahn mit Verbinder zu einem anderen Stapel vom 19.06.2014

• EP 3 310 671 B1 Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Verpackung mit einem Stapel aus absorbierendem Tissuepapiermaterial und Verpackung vom 22.06.2015

Aufgrund des Einsatzes des patentierten PeakServe-Systems der Firma Essity/ Tork ist eine Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sinnvoll.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/03/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/03/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Auf die Wirksamkeit der Frist des § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/02/2022