Lieferung von Handtuchpapier und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 505/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.med.uni-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Handtuchpapier und Zubehör
Gegenstand diesen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die wirtschaftliche und termingerechte Belieferung des Bedarfs an Handtuchpapier und Zubehör.
Lieferung von Handtuchpapier und Zubehör
Der Vertrag kann zweimal um zwölf weitere Monate zu den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung verlängert werden. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Auftraggeberin. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch der Auftragnehmerin auf Inanspruchnahme der Option.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie bzw. Nachweis, dass der Bieter zur gewerbsmäßigen Erbringung der Leistung berechtigt ist.
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,
-Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft vollständig und pünktlich nachgekommen ist,
-Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 3 GWB, § 42 VgV vorliegen bzw. § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung erfolgt sind,
-Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB vorliegen,
-Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 9 Absatz 4 VgG
M-V vorliegen,
-Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Auflagen zur Einhaltung der Zahlung von gesetzlichen Mindestlöhnen und ILO-Kernarbeitsnormen gemäß VgG M-V sicherstellt,
-Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich verpflichtet, die Obliegenheiten gemäß Verpflichtungsgesetz (VerpflG) gewissenhaft zu erfüllen,
-Nachweis zur entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung durch Vorlage der Police (in Kopie) bzw. Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen,
-Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes M-V und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) zusichert.
-Referenzliste mit der Angabe von mindestens 3 in Art und Umfang vergleichbaren Lieferungen/Leistungen aus den letzten 3 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Universitätsmedizin Rostock möchte zukünftig im Bereich der Händetrocknung ausschließlich mit dem
• System des Handtuchpapier und der Handtuchspender, genannt PeakServe von der Firma Essity / Tork arbeiten.
Die UMR plant die Umstellung der Systeme des Handtuchpapiers und das Handtuchpapier aufgrund der Verbesserung der Qualität, Sicherheit und Hygiene. Zum derzeitigen Zeitpunkt existiert ausschließlich nur ein patentrechtliches, geschütztes Handtuch und der Handtuchspender, dass diese Anforderungen an einer erhöhten Verbesserung gewährleisten kann. Das System PeakServe bietet durch seine patentrechtlich geschützte Entnahme des Handtuchpapiers eine Reihe von Vorteilen, welche lediglich nur dieses System garantiert. Die Patente mit den international anerkannten Nummern sind beigefügt.
• EP 2 731 896 B1 Spender und Stapel aus blattförmigen Produkten vom 13.07.2011
• EP 2 911 566 B1 Spender mit einer Abscheidungseinheit vom 26.10.2012
• EP 2 911 564 B1 Abscheidungseinheit und Spender mit einer Abscheidungseinheit vom 26.10.2012
• EP 2 911 565 B1 Abscheidungseinheit und Spender mit einer Abscheidungseinheit vom 08.03.2013
• EP 2 911 566 B1 Spender mit einer Abscheidungseinheit vom 26.10.2012
• EP 3 157 403 B1 Spender und Verfahren zum nachfüllen eines Spenders vom 19.06.2014
• EP 2 731 897 B1 Stapel von ineinander gefalteten Hygieneprodukten vom 13.07.2011
• EP 2 751 001 B1 Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Stapels aus gefalteten Hygieneartikeln vom 31.08.2011
• EP 3 157 402 B1 Stapel einer z-förmig gefalteten Materialbahn mit Verbinder zu einem anderen Stapel vom 19.06.2014
• EP 3 310 671 B1 Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Verpackung mit einem Stapel aus absorbierendem Tissuepapiermaterial und Verpackung vom 22.06.2015
Aufgrund des Einsatzes des patentierten PeakServe-Systems der Firma Essity/ Tork ist eine Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sinnvoll.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Auf die Wirksamkeit der Frist des § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.