Ausstellungskonzept BUGA 2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rathaus.rostock.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rathaus.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstellungskonzept BUGA 2025
Erstellung eines Ausstellungskonzeptes und der Ausstellungsplanungen für die BUGA Rostock 2025
Rostock
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock führt 2025 die Bundesgartenschau durch. Die Leistungsbilder Ausstellungskonzept, Objektplanung Ausstellungen, Hallenschau, Besondere Leistungen sind Bestandteil der Ausschreibung.
Kriterien: Wichtung 1. § 45 (4), Nr. 4 VgV Umsatz des Unternehmens, im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abge-
schlossenen Geschäftsjahre (2019-2021) 20 (v.H.) 2. § 46 (3), Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung 15 (v.H.) 3. § 46 (3), Nr. 1 VgV Anzahl von Referenzen für Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (2017-2021) 40 (v.H.) 4. § 46 (3), Nr. 6 Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leistung innehaben, inkl. beruflicher Befähigung 15 (v.H.) 5. § 46(3), Nr. 8 Personalbestand in den letzten drei Jahren (2019 – 2021) 5 (v.H.) 6. § 46 (3), Nr. 3 Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualität 5 (v.H.) Die Punktevergabe ist in den Unterlagen zum Teilnahmwettbewerb aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug aktuell Formblatt 124 des Vergabehandbuches des Bundes https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf
Formblatt 124 des VHB https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf
Der Bewerber hat 4 Referenzen wie nachfolgend aufgeführt mindestens beizubringen. Dabei kann es sein, dass mehrere Referenzen in einer enthalten sind.
Referenzen sind für folgende Leistungsaspekte auf jeweils 3 DIN A4 Seiten in Wort und Bild darzulegen:
- Referenz 1:
Ausstellungskonzept: Vollständiges Ausstellungskonzept entsprechend Leistungsbeschreibung für Gartenschauen in den Jahren 2010 bis 2021; Mindestumfang 25 ha oder 5,0 Mio € netto anrechenbare Kosten.
- Referenz 2:
Ausstellungsplanung Wechselflor: Pflanzplanung Lp 2 bis 8 gem. § 39 HOAI für eine Wechselflorpflanzung (innerhalb des gärtnerischen Wettbewerbs) in den Jahren 2015 bis 2021, Größe der Pflanzung mind. 2500 qm.
- Referenz 3:
Objektplanung Ausstellungen:
Objektplanung Ausstellungen, hier Themengärten, künstlerische Projekte, thematische gärtnerische Ausstellungen u.a.m. gem. Lp 2 bis 8 § 39 HOAI; mindestens 5.000 qm oder 2,5 Mio € netto anrechenbare Kosten.
- Referenz 4:
Hallenschau: Objektplanung Hallenschau auf Bundes- oder Landesgartenschauebene oder vergleichbaren Indoorausstellungen in den Jahren 2015 bis 2021, hier Inszenierung und Grundaufbau; mindestens 3.000 qm oder 1,0 Mio € netto anrechenbare Kosten.
Nachweis einer Berufshaftpflicht Personenschäden 1,5 Mio €; Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 1,5 Mio €
Referenzen sind für folgende Leistungsaspekte auf jeweils 3 DIN A4 Seiten in Wort und Bild darzulegen:
- Referenz 1:
Ausstellungskonzept: Vollständiges Ausstellungskonzept entsprechend Leistungsbeschreibung für Gartenschauen in den Jahren 2010 bis 2021; Mindestumfang 25 ha oder 5,0 Mio € netto anrechenbare Kosten.
- Referenz 2:
Ausstellungsplanung Wechselflor: Pflanzplanung Lp 2 bis 8 gem. § 39 HOAI für eine Wechselflorpflanzung (innerhalb des gärtnerischen Wettbewerbs) in den Jahren 2015 bis 2021, Größe der Pflanzung mind. 2500 qm.
- Referenz 3:
Objektplanung Ausstellungen:
Objektplanung Ausstellungen, hier Themengärten, künstlerische Projekte, thematische gärtnerische Ausstellungen u.a.m. gem. Lp 2 bis 8 § 39 HOAI; mindestens 5.000 qm oder 2,5 Mio € netto anrechenbare Kosten.
- Referenz 4:
Hallenschau: Objektplanung Hallenschau auf Bundes- oder Landesgartenschauebene oder vergleichbaren Indoorausstellungen in den Jahren 2015 bis 2021, hier Inszenierung und Grundaufbau; mindestens 3.000 qm oder 1,0 Mio € netto anrechenbare Kosten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.